Absage vom Bundesrat
Kein Schutz für Assange

Die Schweiz müsse sich für den Schutz des Wikileaks-Gründer Julian Assange einsetzen, findet ein SVP-Nationalrat. Der Bundesrat sieht das anders.
Publiziert: 23.02.2017 um 16:28 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:26 Uhr
WikiLeaks founder Julian Assange makes a speech from the balcony of the Ecuadorian Embassy, in central London, Britain February 5, 2016. REUTERS/Peter Nicholls/Files
Foto: PETER NICHOLLS

Der Bundesrat sieht Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht als Verteidiger der Menschenrechte, den es zu schützen gilt. Das schreibt er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) hatte sich erkundigt, ob Assange auf der Grundlage der Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern als Person gelte, die von der Schweiz geschützt werden müsse.

Addor betrachtet Assange als engagierten Verteidiger der Menschenrechte. Dazu mache ihn die erklärte Absicht, mit der Plattform Wikileaks eine Möglichkeit zu schaffen, Informationen frei zirkulieren zu lassen und damit die Demokratie transparenter zu gestalten, schreibt er in seiner Interpellation. Assanges eigene grundlegende Rechte aber würden missachtet.

Verstösse nur Aufgedeckt, nicht bekämpft

Der Bundesrat kommt zu einer anderen Einschätzung. Julian Assange gelte als Informatikexperte, Investigationsjournalist und politischer Aktivist, hält er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest. Seine Absicht sei die öffentliche Verbreitung von vertraulichen Informationen.

Dabei habe er auch dazu beigetragen, Fälle von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, räumt der Bundesrat ein. Assanges Absicht sei aber nicht gewesen, durch die von ihm aufgedeckten Verstösse die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.

Das EDA behält den Fall im Auge

«Folglich kann Julian Assange weder als Menschenrechtsverteidiger anerkannt werden noch den in den Schweizer Leitlinien vorgesehenen Schutz erhalten», heisst es weiter. Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat im Fall Assange bisher keine spezifischen Schritte unternommen. Das Aussendepartement (EDA) verfolge die Situation jedoch aufmerksam.

Als Menschenrechtsverteidiger gelten Personen, die sich einzeln oder gemeinsam mit anderen im Rahmen ihrer beruflichen oder privaten Tätigkeiten für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die Schweiz gehe von einer aktions- und kontextbezogenen Definition aus aus, erklärt der Bundesrat. Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger würden aufgrund ihrer Aktivitäten und des Kontextes, in dem sie aktiv seien, als solche anerkannt. (SDA)

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