Serbe (36) aus der Schweiz donnerte mit 223 km/h über österreichische Autobahn
Das passiert jetzt mit dem Raser-BMW

Nachdem ein 36-jähriger Serbe mit Wohnsitz in der Schweiz im Ausland beim Rasen erwischt wurde, drohte ihm die Zwangsversteigerung des Autos. Dieser konnte er aber nun entkommen.
Publiziert: 02.04.2024 um 19:10 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2024 um 21:02 Uhr
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Dem Besitzer eines solchen BMWs drohte die Zwangsversteigerung. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Ein im Kanton St. Gallen lebender Serbe drückte vor rund zwei Wochen zu fest aufs Gaspedal. Im Nordosten von Österreich raste er mit stolzen 223 km/h über die Autobahn A1 – erlaubt waren nur 130. Bedeutet: Der 36-Jährige war 93 km/h zu schnell. Blöd, denn: Seit dem 1. März kann in Österreich ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 90 km/h ausserorts bereits nach einem Erstvergehen das Fahrzeug entwendet werden. 

Nachdem der Raser, der auf dem Weg nach Wien war, erwischt worden war, musste er seinen Lappen erst einmal abgeben. Der Wagen wurde beschlagnahmt. Es drohte die Zwangsversteigerung des 250-PS-BMW 530i. 

Cousin soll kurz vorher verstorben sein

Der St. Galler sollte sich mit Fahrregeln eigentlich gut auskennen: Er arbeitet in der Schweiz als Chauffeur. Doch wie er «20 Minuten» erzählt, gab es einen Grund für das Rasen. «Mir war gar nicht bewusst, dass ich so schnell unterwegs war. Wegen eines Todesfalls war ich komplett durch den Wind. Ich wollte einfach so schnell wie möglich nach Wien und habe gar nicht mehr auf den Tacho geschaut».

Erst kurz vor der Fahrt habe der 36-Jährige herausgefunden, dass sein Cousin verstarb. «Ich bin zusammen mit ihm aufgewachsen. Er war wie ein Bruder für mich.»

Raser muss 2000 Euro blechen

Offensichtlich ein harter Schicksalsschlag für den St. Galler. Mit dem Rasen kam er trotzdem nicht ungestraft davon. Wie die «Kronen Zeitung» berichtet, musste der 36-Jährige 700 Euro für einen Abschleppdienst zahlen. Hinzu kommt eine Geldstrafe – in Höhe von 1290 Euro. Ebenso wurde ein sechsmonatiges Fahrverbot in Österreich verhängt.

Einer Strafe konnte der Lenker aber entkommen: Der Zwangsversteigerung. Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz, erklärt der Zeitung: «Der Fahrer hat im Ermittlungsverfahren das Eigentum des Wagens bestritten. Er sei nur der Mieter.» Das konnte er auch nachweisen. «Er ist zwar im Zulassungsschein als Halter eingetragen, das ist aber in Sonderfällen auch möglich, wenn man nur der Mieter ist.» Am Donnerstag soll der Besitzer den Wagen nun abholen. (mrs)

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