Der Traum von der Fahrt im Luxusauto wurde für Thomas G.* (32) zum ganz schön teuren Albtraum. Der Deutsche wollte im Oktober 2018 einen Geschenk-Gutschein für eine Fahrt im Luxus-Lamborghini einlösen, den er von seiner Frau bekommen hatte.
Mit dem Gutschein mietete er sich bei einem Autohaus in Jüterbog (D) einen Lamborghini Huracán LP 580 im Wert von knapp 250'000 Franken.
Wie die «Bild» berichtet, sei Thomas G. zuerst für ein Fotoshooting zu sich nach Hause. Bei der Rückfahrt war es bereits dunkel und regnerisch. Thomas G. überholte zwei Autos, verlor die Kontrolle über den 580 PS starken Lambo und krachte gegen zwei Bäume: Totalschaden.
Sein Beifahrer verletzte sich leicht an der Hand, Thomas G. blieb unverletzt. Nach dem Unfall belasteten sich die beiden Insassen gegenseitig: Der Beifahrer beschuldigt Thomas G., bis auf 170 km/h beschleunigt zu haben. Umgekehrt behauptet der Unfallfahrer, sein Beifahrer hätte den Sportmodus des Lambos eingeschaltet und dabei die Assistenzsysteme deaktiviert.
Versicherung will nicht bezahlen
Damit ging das Chaos aber erst richtig los. Die Versicherung des Lambos wollte den Schaden in Höhe von über 135'000 Euro nicht bezahlen. Das Autohaus verklagte daraufhin den 32-jährigen Deutschen. Der Vorwurf: Thomas G. hätte grob fahrlässig gehandelt. «Er war nachweislich viel zu schnell», sagt der Kläger zur «BILD».
Nun muss sich das Oberlandesgericht Dresden mit dem Fall befassen. Der Richter stellte am Mittwoch klar: «Eine grobe Fahrlässigkeit konnte bisher nicht festgestellt werden. Man könnte noch ein Unfallgutachten in Auftrag geben, aber wir sehen das Prozessrisiko klar beim Kläger.»
Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Leipzig die Schadensersatzklage abgewiesen. Thomas G. wurde lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Senat des Oberlandesgerichts schlägt vor, dass der Unfallfahrer dem Autohaus 5000 Euro bezahlt. Damit soll dann aber alles gegessen sein.
Falls es zu keiner Einigung kommt, wird das Urteil am 2. August verkündet. (jl)
* Name geändert