22 Tote bei Konzert in Manchester
Überlebende von Ariana-Grande-Anschlag klagen gegen Geheimdienst MI5

Über 250 Überlebende des Manchester-Anschlags von 2017 klagen gegen den MI5 wegen verpasster Chancen, den Anschlag zu verhindern.
Publiziert: 15.04.2024 um 10:09 Uhr
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Aktualisiert: 15.04.2024 um 13:05 Uhr
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Beim Anschlag in Manchester ...
Foto: keystone-sda.ch

Mehr als 250 Überlebende des Terroranschlags auf ein Konzert von Ariana Grande in Manchester 2017 verklagen den britischen Inlandsgeheimdienst MI5.

Bei dem Attentat waren 22 Menschen getötet und Hunderte verletzt worden. Eine Untersuchung ergab, dass der MI5 eine bedeutende Chance verpasst hatte, Massnahmen zu ergreifen, um den Anschlag zu verhindern. Demnach hätten Geheimdienstinformationen dazu führen können, dass der Selbstmordattentäter zu einem Auto verfolgt wird, in dem er den Sprengstoff gelagert hatte. MI5-Chef Ken McCallum hatte nach Erscheinen des Untersuchungsberichts vor gut einem Jahr sein «tiefes Bedauern» ausgedrückt.

Die Bombe zündete, als die Zuschauer die Arena verliessen

Rechtsvertreter von Überlebenden reichten nun eine Sammelklage beim zuständigen Untersuchungsgericht Investigatory Powers Tribunal ein, wie die britische Nachrichtenagentur am späten Sonntagabend meldete. «Da es sich um eine andauernde Rechtsangelegenheit handelt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten nennen oder weitere Kommentare abgeben», zitierte PA aus einem Schreiben der Kanzleien Hudgell Solicitors, Slater & Gordon und Broudie Jackson Canter. Der MI5 wollte den Fall ebenfalls nicht kommentieren.

Ein islamistischer Attentäter hatte am 22. Mai 2017 eine Bombe gezündet, als Zuschauer nach dem Konzert von US-Sängerin Ariana Grande die Manchester Arena verliessen.

Die Untersuchung ergab, dass der MI5 damals zwei Informationen über den Attentäter als nicht terroristisch eingestuft hatte. Ein Beamter räumte ein, dass die Behörde im Zusammenhang mit einem Hinweis ein möglicherweise dringendes nationales Sicherheitsrisiko in Betracht gezogen habe. Er habe dies jedoch nicht sofort mit Kollegen besprochen und an dem Tag keinen Bericht verfasst. In der Folge wurde die Gelegenheit verpasst, eine möglicherweise wichtige Ermittlungsmassnahme zu ergreifen. (SDA)

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