1MDB-Skandal
Malaysias Ex-Premier zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Der frühere malaysische Ministerpräsident Najib Razak ist im ersten von mehreren Korruptionsprozessen zu bis zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der 67-Jährige wurde von dem Gericht in Kuala Lumpur in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Publiziert: 29.07.2020 um 12:16 Uhr
Der ehemalige malaysische Ministerpräsident, Najib Razak, wurde im Zusammenhang mit dem 1MDB-Skandal wegen Machtmissbrauch, Untreue und Geldwäsche zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Foto: China News Service via Getty Images

Dem Politiker, der von 2009 bis 2018 im Amt war, wurden Machtmissbrauch, Untreue und Geldwäsche vorgeworfen.

Bei diesem ersten von mehreren Verfahren ging es um 42 Millionen Ringgit (rund 9,3 Millionen Euro), die aus dem Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) abgezweigt und auf das Privatkonto des Ex-Regierungschefs geleitet worden sein sollen. Najib will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Najib bestreitet Fehlverhalten

Najib hatte als Finanzminister 1MDB mitaufgebaut. Er bestreitet jegliches Fehlverhalten und hat stets betont, er sei von betrügerischen Finanzberatern in die Irre geführt worden.

Nach der Urteilsverlesung sprach sich Najibs Verteidiger Muhammed Shafee für mildernde Umstände aus und sagte, Najib habe anderen mit 1MDB betrauten Personen «übervertraut». Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, der Fall bringe das Land in den Ruf einer «Kleptokratie». Najib muss laut Urteil auch 42 Millionen Euro Strafe zahlen - kann er dies nicht, drohen weitere fünf Jahre Haft.

In 42 Punkten angeklagt

Aber Najibs Probleme mit der Justiz enden damit noch nicht: Insgesamt laufen gegen ihn fünf Prozesse mit 42 Anklagepunkten. Bereits am 3. August steht er wieder vor Gericht, wenn eine neue Anhörung im grössten laufenden Verfahren ansteht. Najib wird dabei beschuldigt, fast 600 Millionen Euro öffentlicher Gelder von 1MDB gestohlen zu haben.

Der Skandal um den Staatsfonds hat ein globales Netzwerk aus Betrug und Korruption ans Licht gebracht. In der vergangenen Woche hatte sich im Rahmen der 1MDB-Affäre die US-Investmentbank Goldman Sachs mit dem südostasiatischen Land geeinigt. Das malaysische Finanzministerium bestätigte eine Einigung mit einem Volumen von 3,4 Milliarden Euro. Goldman-Sachs-Managern wird vorgeworfen, sich an kriminellen Machenschaften rund um 1MDB beteiligt zu haben, um an lukrative Mandate zu kommen. Die Bank berät Regierungen rund um die Welt.

Verbindungen in die Schweiz

Spuren des 1MDB-Skandals führten auch in die Schweiz: So entzog die Monetary Authority of Singapur (MAS) der mittlerweile aufgelösten Tessiner Privatbank BSI und der Zürcher Privatbank Falcon den Banken-Status - Falcon stellt das Geschäft 2021 ein.

Mehrere ehemalige BSI-Angestellte wurden in Singapur zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Bundesgericht sprach im vergangenen April ein zweijähriges Berufsverbot für einen ehemaligen Kaderangestellten der Falcon-Bank aus, ebenfalls im Zusammenhang mit der Affäre um den Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB).

Die Grossbank UBS belegte die MAS wegen Verstössen gegen die Geldwäschegesetze mit einer Busse von 1,3 Millionen Singapur-Dollar (rund 917'000 Franken) und die CS mit einer Busse 700'000 SGD (rund 500'000 Franken). Die Finma stellte das Verfahren gegen die UBS und die CS mit einer Rüge ein.

Sieben Verfahren gegen Banken

Insgesamt führte die Finma sieben Verfahren. Dabei wurde die Privatbank Coutts mit 6,5 Millionen Franken sanktioniert, die Auflösung der Tessiner Privatbank BSI nach der Übernahme durch EFG International verfügt und bei der Falcon Bank neben einer Geldsanktion von 2,5 Millionen Franken die Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt. Die Rothschild Bank AG und ihre Töchter wurden wegen schweren Verletzungen der Geldwäschereivorschriften gerügt.

Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall 1MDB. Untersuchungen laufen gegen sechs Personen. Zwei Banken stehen in Verdacht, am Skandal beteiligt zu sein. Rund 400 Millionen Dollar wurden in der Schweiz eingefroren. Dieses Geld soll später den Geschädigten zurückgegeben werden. (SDA)

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