Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Donnerstag, es sei unbestritten, dass Scott Panetti «psychisch schwer krank ist und seit mehr als 40 Jahren unter chronischer Schizophrenie leidet».
«Panettis psychische Krankheit hindert ihn dran, rational die Gründe des Staates für seine Hinrichtung zu verstehen», erklärte der Richter weiter. Eine Vollstreckung des Todesurteils gegen den 65-Jährigen würde deswegen gegen das in der Verfassung verankerte Verbot von «grausamen oder ungewöhnlichen Strafen» verstossen.
Panettis Anwalt Gregory Wiercioch begrüsste die Entscheidung. Sie verhindere, dass Texas «Rache» an einem unter Schizophrenie leidenden Mann nehme.
Panetti hatte 1992 die Eltern seiner Ehefrau erschossen, mit der er sich zerstritten hatte. Er nahm ausserdem seine Frau und die dreijährige Tochter eine Nacht lang als Geiseln, bevor er sich ergab. Panetti war in den Jahren vor dem Doppelmord mehr als ein Dutzend Mal wegen Halluzinationen und psychotischer Episoden in Krankenhäusern behandelt worden.
Bei dem Prozess verteidigte Panetti sich selbst, trug einen Cowboy-Anzug und wollte Papst Johannes Paul II., den 1963 ermordeten US-Präsidenten John F. Kennedy und Jesus Christus als Zeugen aufrufen. Er wurde 1995 zum Tode verurteilt.
Im Laufe der Jahre erhielt er im Kampf gegen eine Vollstreckung des Todesurteils viel Unterstützung, unter anderem von Psychiatern, früheren Richtern und religiösen Gruppen. Die Europäische Union rief die texanischen Behörden auf, Panetti die Todesstrafe zu ersparen.
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 1986 eine Hinrichtung von schwer psychisch Kranken verboten. Als entscheidendes Kriterium gilt dabei, ob ein Verurteilter begreifen kann, warum er hingerichtet werden soll.
(AFP)