Die Schweiz kann den Hauptverdächtigen eines Tötungsdelikts an einer jungen Frau in Paris vorläufig nicht an Frankreich ausliefern. Der Marokkaner widersetzt sich dem vereinfachten Auslieferungsverfahren. Er steht im Verdacht, im September eine 19-Jährige vergewaltigt, getötet und in einem Wald verscharrt zu haben.
Die Auslieferung des 22-Jährigen könne nicht im vereinfachten Verfahren erfolgen, bestätigte das Bundesamt für Justiz am Mittwochabend einen Bericht des Westschweizer Fernsehen RTS gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Täter bleibt vorerst in Haft
Die Leiche des Opfers, einer Studentin, wurde am 21. September verscharrt im Pariser Stadtwald Bois de Boulogne im Osten der französischen Hauptstadt gefunden. Die Genfer Polizei nahm den mutmasslichen Täter drei Tage später am Hauptbahnhof fest.
Wie RTS berichtete, lehnte der Verdächtige am Mittwoch bei der Genfer Staatsanwaltschaft die vereinfachte Auslieferung ab. Die französischen Behörden hatten den Auslieferungsantrag am vergangenen Mittwoch gestellt.
Der Ball liegt nun beim Bundesamt für Justiz, das über die Auslieferung entscheidet. Dagegen ist Rekurs beim Bundesgericht möglich. Bis zum endgültigen Entscheid bleibt der Mann in Haft. Ein ordentliches Auslieferungsverfahren kann mit Einsprachen und je nach Komplexität über ein Jahr dauern.
Bereits 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt
Das Delikt verursachte in Frankreich eine breite und emotionale Debatte. Der 22-Jährige wurde 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt und 2024 nach Verbüssung seiner Strafe zwar entlassen, aber nach Metz in die Administrativhaft zwecks späterer Ausschaffung überführt.
Anschliessend stellten ihn die Behörden in einem Hotel unter Hausarrest. Dort tauchte er nie auf und entzog sich auch seiner Meldepflicht bei der Polizei. Deshalb kam er einen Tag vor dem Tötungsdelikt am 19. September auf die Fahndungsliste.
Dass er eigentlich hätte ausgeschafft werden sollen, sorgte in Frankreich für grosse Empörung. Innenminister Bruno Retailleau (63) forderte eine Weiterentwicklung des rechtlichen Arsenals.