Insgesamt schauten die Kontrolleure bei 1152 Betrieben vorbei, wie die Weinhandelskontrolle am Donnerstag bei der Veröffentlichung ihres Jahresberichts mitteilte. Dabei fanden die Aufseher bei 462 Betrieben keinerlei Anlass zu Beanstandungen. Bei 690 Firmen brachten sie Bemerkungen an, die aber administrative Aspekte betrafen oder auf eine Verbesserung der Kontrollen zielten.
Mit 24 Betrieben mit schwerwiegenden Mängeln blieb die Zahl der gravierenden Fälle im Vergleich zum Vorjahr stabil. 2,1 Prozent der Kontrollen brachten derartige Mängel zum Vorschein. Für vier Betriebe hat das strafrechtliche Konsequenzen. Bei 20 beliess es die SWK bei administrativen Massnahmen, die sie seit Jahresbeginn 2019 in eigener Befugnis erlassen kann.
Für das Gremium war 2019 ein Übergangsjahr. Seit dem 1. Januar 2019 ist die SWK das einzige Organ für die Kontrolle des Weinhandels. Seit damals unterstehen der SWK auch die Selbsteinkellerer. Diese wurden zuvor von den Kantonen überwacht. Somit stieg ihr Kontrollumfang um knapp einen Viertel auf 4841 Betriebe.
Die Weinhandelskontrolle überprüft die Betriebe maximal alle vier Jahre, Firmen der niedrigsten Risikokategorie alle sechs Jahre. Wegen des grösseren Kontrollaufwands will sie im laufenden Jahr mit den Bundesbehörden das Gespräch suchen.
Die SWK ist als Stiftung organisiert. Stiftungsratspräsident ist der Post-Verwaltungsratspräsident und ehemalige Freiburger CVP-Ständerat Urs Schwaller.
(SDA)