Das europäische Gericht hat eine Klage der Nobelmarke Chanel im Streit mit dem chinesischen Telekomausrüster Huawei abgewiesen. Hintergrund sind unterschiedliche Ansichten darüber, ob sich Logos der beiden Unternehmen zu sehr ähneln. (Archivbild)
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«Die einander gegenüberstehenden Marken weisen zwar gewisse Ähnlichkeiten, aber auch erhebliche bildliche Unterschiede auf», heisst es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Gerichts (Rechtssache T-44/20).
Bei den Marken von Chanel seien insbesondere die Rundungen der gekrümmten Linien stärker ausgeprägt, die Strichstärke breiter und Linien horizontal ausgerichtet, die bei der Marke von Huawei vertikal seien. «Das Gericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich die Marken unterscheiden.» Gegen die Entscheidung kann Rekurs beim obersten europäischem Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, eingelegt werden.
(SDA)