Das Übergabe- und Ablösungsprozedere werde Verhandlungssache sein, schreibt der «Walliser Bote» in seiner Freitagausgabe. Dass durch veränderte Besitzverhältnisse Bahnbetriebe nicht weiter geführt werden, schliesst der Kanton aus. Finanzielle Engpässe sollten jedenfalls der Weiterführung nicht im Wege stehen.
Dafür bürge das heute schon fixierte Finanzierungsmodell. Seilbahnen, die in Ergänzung zur Strasse zweckmässig Bergdörfer erschliessen, werden zu 50 Prozent vom Bund finanziert.
Die Gelder dafür stammen aus dem Fonds zur Finanzierung des Ausbaus von Bahn-Infrastruktur (FABI). Insgesamt 35 Prozent schiesst der Kanton an eine Finanzierung vor, während der Erbauer 15 Prozent zu zahlen hat. «Verzinsung und Amortisation dieser 50 Prozent sind über Abgeltungen finanzierbar», zitiert der «Walliser Bote» Anton Karlen, Adjunkt bei der Dienststelle für Mobilität.
Er erklärt in diesem Zusammenhang auch, weshalb der Kanton für sich keine Zukunft mehr sieht. «Die Doppelrolle des Staates als Besteller von Leistungen und zugleich Eigner, kann nicht die Idee sein.» Damit nimmt er Bezug auf die für die Seilbahnen definierten Herausforderungen im Rahmen des kantonalen Mobilitätskonzeptes 2040.
In der Funktion des Besitzers und Betreibers ist der Kanton im Oberwallis noch bei den vier Bahnen Fürgangen-Bellwald, Raron-Eischoll, Gampel-Jeizinen und Turtmann-Unterems. Dieses Verhältnis bleibt bis zu einer fälligen Konzessionserneuerung bestehen. Dann ist der Weg frei für neue Besitzer.
Die Seilbahn Stalden-Staldenried-Gspon ist nach einem Neubau bereits in den Besitz der Gemeinde übergegangen. Sobald die geplante Bahn Fiesch-Bellwald in Betrieb geht, zeichnet sich ab, dass hier die Aletsch Bahnen übernehmen. Fürgangen-Bellwald wird dann rückgebaut.
(SDA)