Bei der Untersuchung, die im Dezember 2012 eröffnet worden war, ging es um die Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen. Die Weko stellte am Dienstag fest, dass HCI Solutions seit 2012 in ihre Verträge mit Softwarehäusern systematisch Klauseln aufgenommen habe, die zum Ziel gehabt hätten, die Verwendung von Datenbanken anderer Anbieter zu verhindern.
Zudem hat HCI Solutions laut der Weko den Pharmaherstellern die Aufnahme von deren Medikamenteninformationen in ihre Datenbanken nur gekoppelt mit weiteren Dienstleistungen angeboten.
Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Galenica stellte in einer Stellungsnahme vom Dienstag fest, dass die Verfügung der Weko aus Sicht von Galenica Santé und HCI Solutions sachlich und rechtlich falsch sei. Man werde Den Entscheid deshalb an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.