Nach illegalem Import von Potenzmitteln
Apotheker Lorenz Schmid verlässt Verband per sofort

Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse trennt sich von Lorenz Schmid. Das prominente Mitglied ist per sofort zurückgetreten. Zuvor war der Inhaber der Zürcher Toppharm-Apotheke wegen illegaler Importe von Potenzmitteln verurteilt worden.
Publiziert: 10:39 Uhr
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Mit 10'000 Franken Busse bestraft: Lorenz Schmid in seiner Apotheke am Zürcher Paradeplatz.
Foto: Philippe Rossier

Auf einen Blick

  • Schweizer Apothekerverband trennt sich von Lorenz Schmid wegen illegaler Medikamentenimporte
  • Schmid importierte jahrelang Potenzmittel unerlaubt aus Deutschland
  • Verurteilung zu bedingter Geldstrafe von 53'000 Franken und Busse von 10'000 Franken
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Jetzt hat die Verurteilung von Lorenz Schmid (59) Konsequenzen: Der Inhaber der Toppharm-Apotheke Paradeplatz in Zürich importierte für Stammkunden illegal grössere Mengen von Potenzmitteln aus Deutschland, wie aus einer rechtskräftigen Strafverfügung hervorgeht, über die der «Beobachter» berichtete. Nun gehen der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse und sein prominentes Mitglied getrennte Wege. «Wir nehmen den Entscheid von Lorenz Schmid, per sofort zurückzutreten, zur Kenntnis und begrüssen diesen Schritt», sagte Pharmasuisse-Präsidentin Martine Ruggli (60) dem «Tages-Anzeiger».

Lorenz Schmid ist auch Präsident des Zürcher Apothekerverbands (AVKZ). Dieser wolle sich zuerst noch ein Bild der Sachlage verschaffen, zitiert der Bericht die Geschäftsführerin Sybille Eberhard. Am Donnerstag soll eine Kommunikation erfolgen. Derweil ist der Name von Schmid auf der WVKZ-Website nicht mehr zu finden.

Schmid spricht von «Verfahrensfehler»

Der prominente Apotheker wurde für seine Vergehen zu einer bedingten Geldstrafe von 53'000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Er führte während sieben Jahren etwa die beiden Potenzmittel Cialis und Tadalafil aus Deutschland ein. Beide Stoffe sind in der Schweiz nicht zugelassen.

Gegenüber dem «Beobachter» sprach Lorenz Schmid von einem «Verfahrensfehler», der ihm unterlaufen sei: «Ich hatte keine Grosshandelsbewilligung, die benötigt gewesen wäre.» Bei den Erektionsförderern Cialis und Tadalafil handle es sich um Produkte, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen. 

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