Ein Swissmedic-Sprecher bestätige am Mittwochabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des Ostschweizer Senders TVO. Gemäss der Aufsichtsbehörde könnte eine verbotene Publikumswerbung für ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet eines Arzneimittels vorliegen.
Details gab Swissmedic nicht bekannt. Generell darf bei Arzneimitteln beim Publikum nur in Bezug auf die vom Heilmittelinstitut genehmigten Anwendungsmöglichkeiten geworben werden.
Am Montag hatten Medien eine Studie des Labors Spiez bekannt gemacht, gemäss der das pflanzliche Arzneimittel «Echinaforce» der Thurgauer Firma A. Vogel im Labor gegen Coronaviren hilft. Das Naturheilmittel aus Extrakten des Roten Sonnenhuts wurde bislang verkauft, weil es im Allgemeinen Abwehrkräfte stärken und gegen Erkältungen vorbeugen soll.
Die Forscher stellten fest, dass «Echinaforce» im Reagenzglas eine abtötende Wirkung auf die Coronaviren hat. Gemäss der Spiezer Studie ist aber völlig offen, ob der Stoff auch im menschlichen Körper wirkt. Medien berichteten, dass nach Bekanntwerden der Studie in Apotheken die Nachfrage nach «Echinaforce» stark gestiegen sei. Einzelne Apotheken rationierten daraufhin offenbar den Verkauf.
Der Swissmedic-Sprecher erklärte, dass die wissenschaftliche Publikation des Labors Spiez im Fachblatt «Virology Journal» vom 9. September zu falschen Interpretationen geführt habe. Nach Medienberichten sei vor allem in Sozialen Medien undifferenziert darüber berichtet worden. Dies habe bei Konsumenten zu einem Ansturm auf «Echinaforce"-Präparate und illegalen Angeboten auf Online-Plattformen geführt.
Aus der Laborstudie liessen sich wissenschaftlich keine medizinischen Schlüsse ziehen, sagte der Sprecher weiter. Präparate mit «Echinaforce» auf Vorrat zu kaufen sei nicht angebracht. Swissmedic sei zudem seit Anfang Woche zusammen mit Plattformbetreibern und den Kantonen aktiv, um illegale Verkaufsangebote zum Schutz der Konsumenten zu löschen.
(SDA)