Damit hat sie bis heute insgesamt 30 der 40 Milliarden Franken für Covid-19-Solidarbürgschaften als dringlich anerkannt und genehmigt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Bürgschaftsgenossenschaften des Bundes können ab sofort Darlehen bis zur neuen Maximalhöhe von 30 Milliarden Franken verbürgen.
Gestützt auf das Finanzhaushaltgesetz kann der Bundesrat bei Dringlichkeit - wenn die Ausführung eines Vorhabens keinen Aufschub erträgt - die Ermächtigung schon vor der Bewilligung des erforderlichen Verpflichtungskredites erteilen. Dazu braucht es die Zustimmung der FinDel.
Die Überbrückungskredite während der Coronakrise werden dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet. Es entscheidet im Rahmen der ausserordentlichen Session vom 4. bis 8. Mai darüber.
Insgesamt haben die Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie momentan ein Volumen von über 60 Milliarden Franken. Neben den Überbrückungskrediten sind die Kurzarbeitsentschädigung und Kredite für Massnahmen zugunsten der Arbeitslosenversicherung weitere wichtige Posten.
Weitere Beträge dürften dazukommen. Derzeit wird hinter den Kulissen beispielsweise über einen Kredit für Fluggesellschaften oder eine Entschädigung für weitere Selbstständige diskutiert. Entscheide dazu sind in den nächsten Tagen und Wochen zu erwarten.
Die FinDel hörte am Dienstag nach eigenen Angaben Finanzminister Ueli Maurer, Wirtschaftsminister Guy Parmelin, Innenminister Alain Berset und Verteidigungsministerin Viola Amherd an. Danach beschloss sie in der Gesamtabwägung, aufgrund der Dringlichkeit weitere 10 Milliarden Franken sofort freizugeben.
Die vom Bund verbürgten Bankdarlehen entsprächen einem Bedürfnis der kleineren und mittleren Unternehmen, welche unter den Folgen des Coronavirus litten, heisst es in der Mitteilung. Das innert kürzester Zeit aufgebaute System sei funktionsfähig. Die Gelder kämen rasch und unbürokratisch bei den Unternehmen an.
Aufgrund der grossen Anzahl an Kreditanträgen könnten die Kredite bereits in der laufenden Woche ausgeschöpft sein, weshalb eine erste Tranche des beantragten Zusatzkredits freigegeben werden müsse. Die FinDel erwartet vom Bundesrat, dass er die verbleibenden 10 Milliarden Franken wenn immer möglich dem Parlament im ordentlichen Verfahren unterbreitet.
Die Finanzdelegation teilte weiter mit, dass sie die eingeleiteten Massnahmen zur Bekämpfung von Kreditmissbräuchen begrüsse. Die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Verwaltungseinheiten und der der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) funktioniere grundsätzlich gut.
Besorgt zeigt sich die FinDel über die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Coronakrise. Sie befürchtet «eine massive Einschränkung des finanzpolitischen Spielraums des Bundes". Aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht sei wichtig, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten nach und nach wiederaufgenommen werden könnten.
Die FinDel ersucht den Bundesrat, den Finanzkommissionen bis Ende April die aktuellen finanzpolitischen Perspektiven, die Auswirkungen auf die Schuldenbremse sowie mögliche Szenarien zur Reduktion der in den nächsten Jahren prognostizierten enormen Belastung für den Bundeshaushalt aufzuzeigen.
(SDA)