Jährlich erkrankten bisher 120 Menschen am tödlichem Mesotheliom. Bis zum Jahr 2040 rechnet die Suva mit insgesamt bis zu 3900 Todesfällen, wie ein Suva-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA Angaben der «SonntagsZeitung» bestätigte. Das Mesotheliom, ein bösartiger Tumor des Brustfells, wird meist durch das Einatmen von Asbestfasern verursacht und tritt oft erst nach Jahrzehnten auf.
Bisher hat die Unfallversicherung Suva mehr als 5100 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten anerkannt. Aufgrund mangelnder Schutzvorrichtungen bei Asbestsanierungen und Gebäudeumbauten gibt es laut Suva auch heutzutage noch neue Fälle kontaminierter Arbeiter. Da die Sensibilisierung immer noch unzureichend sei, verstärke die Suva ihre Asbest-Prävention in den kommenden Jahren weiter.
Wenn Asbestopfer erkranken, ist die Verjährungsfrist für Schadenersatzklagen meist schon abgelaufen. In diesen Fällen soll die 2017 gegründete Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) helfen. Insgesamt hat sie bisher 12 Millionen Franken an Spenden erhalten.
Namhafte Beiträge stammen vom Verband öffentlicher Verkehr und vom Schweizerischen Versicherungsverband. Die Stiftung EFA steht im Dialog mit Wirtschaft und Politik, um von weiteren Branchen Mittel zu erhalten.
Bis 2025 dürften insgesamt rund 100 Millionen Franken nötig sein, um den Bedarf zu decken, hiess es im Frühling 2019. Der Bundesrat erinnerte damals daran, dass das Geld gemäss der Übereinkunft des Runden Tisches Asbest von der Wirtschaft kommen sollte. Der Runde Tisch war im Zusammenhang mit der Diskussion über die Verlängerung der Verjährungsfristen ins Leben gerufen worden.
Im Artikel der «SonntagsZeitung» wird EFA-Stiftungsratspräsident Urs Berger mit folgenden Worten zitiert: «Auch wenn die eingegangenen Spenden vorerst die weitere Arbeit der Stiftung ermöglichen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Stiftung ohne weitere Zuflüsse die Mittel ausgehen.»
Auch die Gewerkschaften fordern Taten. So solle die Finanzierung des Fonds langfristig abgesichert werden. Wichtig sei auch, dass die Präventionsmassnahmen fortgeführt würden. Unter anderem fordern sie eine verschärfte Praxis bei Renovationen. Für Arbeiten an Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, müsse zwingend die Ermittlungspflicht auf Asbestvorkommen durchgesetzt werden, die in zwei Verordnungen festgeschrieben ist. Arbeiten mit hoher Faserfreisetzung dürften zudem nur spezialisierte Unternehmen ausführen.
Die einstige «Wunderfaser» Asbest darf seit 1990 nicht mehr verwendet werden. Asbest wurde insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren in Baumaterialien verarbeitet und sowohl auf dem Bau als auch in der Industrie breit eingesetzt. Ab 1971 galt ein Grenzwert.
(SDA)