Valentin Landmann zum Dall-Prozess
«Eine glaubwürdige Aussage reicht für eine Verurteilung»

Karl Dall soll im Herbst 2013 eine Frau vergewaltigt haben. Während H. Elias Fröhlich an seine Unschuld glaubt, sagt Anwalt Valentin Landmann, dass es nur eine glaubwürdige Aussage der Frau braucht für eine Verurteilung.
Publiziert: 09.12.2014 um 06:40 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 11:52 Uhr
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Morgen steht Karl Dall (73) wegen des Vergewaltigungsvorwurfes der Journalistin A.S. (43) vor dem Bezirksgericht Zürich. Der Milieu-Anwalt Valentin Landmann verfolgt den Prozess mit grossem Interesse. Es brauche nur eine glaubwürdige Aussage für ein eine Verurteilung.

«Die Aussagen sind relativ unzuverlässig. Menschen sagen nicht nur die Unwahrheit, wenn sie bewusst lügen, sondern auch oft wenn sie sich selbst etwas einreden oder sich in etwas hineinsteigern.»

Staatsanwalt Edwin Lüscher wirft Karl Dall vor, die Frau am 6. September 2013 in seinem Zimmer im Zürcher Hotel Renaissance vergewaltigt zu haben. Der Schauspieler bestreitet einen solchen Übergriff vehement.

Promi-Kenner H. Elias Fröhlich kennt Karl Dall seit langer Zeit und glaubt an seine Unschuld. «So wie ich ihn kenne, wird er gelassen in das Gericht marschieren. Er weiss ja, was passiert ist. Er weiss, was man ihm vorwirft, und er weiss, was diese Frau für einen Ruf hat.»

Die Anklägerin ist wegen massiven Belästigungen von Alt-Bundesrat Adolf Ogi und Ständerat Urs Schwaller vorbestraft. Zudem hatte sie einem anderen gestalkten Politiker mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung gedroht - obwohl offensichtlich nichts vorgefallen war.

«Die Angelegenheit wird Spuren hinterlassen, aber das wird seine Karriere nicht behindern. Aber der «Tolggen» im Reinheft wird er behalten», so Fröhlich. (kab)

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