Trotz Landesverweis auf unbestimmte Zeit
Der frechste Ausländer ist zurück in der Schweiz

Schon als Jugendlicher war Bekir A.* kriminell. Vor acht Jahren wiesen die Behörden den Bosnier aus – für unbestimmte Zeit. Seit Mitte April lebt er trotzdem wieder in Zürich.
Publiziert: 14.12.2014 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:01 Uhr
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Bekir A. liebt schnelle Autos – und kam deshalb mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt.
Von Niklaus Wächter und Cyrill Pinto

Diebstähle, Körperverletzung, Verkehrsdelikte: Die Liste der Vergehen von Bekir A. (37) ist lang. Als «frechster Ausländer der Schweiz» machte der Bos-nier Schlagzeilen.

1991 kam A. in die Schweiz. Er war damals 14 – und begann seine kriminelle Karriere. Er klaute Mofas, prügelte auf Passanten ein, raste. Polizei und Gerichte hielt er auf Trab. Die Justiz schlug sich seinetwegen mit mehr als einem Dutzend Verfahren herum.

Stets traf A. auf milde Richter: 15 Jahre lang lebte er in der Schweiz nach seinen eigenen Gesetzen, ohne dafür jemals im Gefängnis zu landen. Er kassierte mehrmals Geldstrafen. Doch die bezahlte er nie – so wie alle anderen Rechnungen.

Die Gemeinde Littau LU, in der A. mit seinem Vater, einem IV-Rentner lebte, hatte bald genug: Sie bat das kantonale Amt für Migration mehrmals, die Aufenthaltsgenehmigung des kriminellen Ausländers nicht mehr zu erneuern.

Doch erst im März 2005 hatten auch die Luzerner Migrationsbehörden genug. Sie verwiesen A. des Landes – auf unbestimmte Zeit. Allerdings ging A. nicht einfach so. Er rekurrierte bis ans höchste Gericht. Ohne Erfolg: Das Bundesgericht bestätigte seine Ausweisung im Mai 2006.

Er hinterliess hohe Schulden

Der Bosnier sei nicht «gewillt oder fähig, sich in die in der Schweiz geltende Ordnung einzufügen», so die Richter. Es bestehe ein «erhebliches öffentliches Interesse an der Entfernung und Fernhaltung». Im Juli 2006 verliess R. die Schweiz. Zurück liess er Schulden in Höhe von rund 114000 Franken.

Doch so richtig warm wurde A. mit seiner alten Heimat nie: Heute, acht Jahre später, ist er zurück in der Schweiz. Der frechste und wohl auch hartnäckigste Ausländer hat in der Stadt Zürich Mitte April eine Wohnung bezogen, zusammen mit seiner Frau. Auch sie stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien. Doch sie hat auch einen Schweizer Pass.

Wohl deshalb darf A. trotz des Landesverweises wieder in der Schweiz wohnen. «Es ist sehr wohl möglich, dass sich die Sachlage wesentlich geändert hat», heisst es beim Bundesamt für Migration. Man wolle nicht auf den konkreten Fall eingehen.

Aber: Bei der Heirat mit einer Schweizerin sei die Ausweisung,  «auch unter gebührender Berücksichtigung der ursprünglich Ausweisungsgründe», rechtlich nicht mehr zulässig. Will heissen: Obwohl laut Bundesgericht ein «öffentliches Interesse an der Fernhaltung» von A. bestand, wurde dies mit der Heirat nichtig. Ein seltsamer Vorgang.

«Ich habe mich geändert»

A. selbst beteuert im Gespräch mit SonntagsBlick: «Ich habe mich geändert.» Er habe jetzt einen Job. Und er wolle «keinen Stress». Laut seinen Nachbarn lebt er unauffällig im Wohnblock, geht einer geregelten Arbeit nach und besitzt seit kurzem ein eigenes Auto.

Ganz im alten Stil ist aber seine Zahlungsmoral – zumindest was seine alten Schulden betrifft.

Denn auch seine Gläubiger sind wachsam geblieben. Sie haben mitbekommen, dass A. wieder in der Schweiz lebt. Einer von ihnen  hat seine Forderung einem Inkassounternehmen übergeben, das Bekir A. an dessen neuem Wohnort mit einer Schuld aus dem Jahre 2000 konfrontiert und betrieben hat. Es geht um 1400 Franken.

Doch auch hier gibt Bekir A. nicht gleich klein bei: Die erste Betreibung am neuen Wohnort hat er prompt mit einem Rechtsvorschlag bestritten.

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