Leihverträge offengelegt
Zürcher Kunsthaus erhält bei Bührle-Sammlung «grössere Freiheit»

Die Zürcher Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung haben am Donnerstag den Vertrag von 2012 und einen neuen Leihvertrag für die Werke der Sammlung Bührle offen gelegt. Neu ist ein ausdrückliches Bekenntnis zum Umgang mit Raub- und Fluchtkunst in der Sammlung.
Publiziert: 24.02.2022 um 10:45 Uhr
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Aktualisiert: 24.02.2022 um 14:30 Uhr
Mehr Transparenz: Das Kunsthaus Zürich und die Bührle-Stiftung haben den bisherigen und den neuen Leihvertrag für die Bührle-Werke veröffentlicht.
Foto: WALTER BIERI

Darüber hinaus ist laut der Vereinbarung künftig das Kunsthaus für die weitere Provenienzforschung betreffend die Werke der Bührle-Sammlung zuständig und muss dafür auch die Kosten übernehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Bührle-Stiftung ihr gesamtes Archiv an das Kunsthaus übergeben.

Des weiteren erhält das Kunsthaus demnach «grössere kuratorische Freiheiten». So können sich der Kurator und die Stiftung etwa darauf einigen, in den Bührle-Sälen des Kunsthauses zusätzliche Werke anderen Ursprungs zu zeigen, wie es in der gemeinsamen Mitteilung der Zürcher Kunstgesellschaft und der Bührle-Stiftung weiter heisst.

Damit kommen die beiden Institutionen Forderungen nach, die ehemaligen Mitglieder und Mitarbeitende der Bergier-Kommission, Stadt und Kanton Zürich als Subventionsgeberinnen der öffentlichen Hand für das Kunsthaus Zürich als auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bereits im letzten Jahr erhoben hatten. Damals war eine Debatte entbrannt um die Sammlung Bührle im neuen Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich.

(SDA)

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