Der Zugverkehr in der Region Zürich war gestern fast den ganzen Tag stark eingeschränkt. Nach der Brandstiftung bei einem Viadukt zwischen den Bahnhöfen Zürich-Oerlikon und Flughafen verkehrte die Zürcher S-Bahn bis in den Feierabend hinein stark eingeschränkt (BLICK berichtete).
Busse oder Gefängnis bis zu zwanzig Jahren
Die Täter sind nicht gefasst. Sollte die Polizei sie schnappen, müssen sie bitter bezahlen. Dann können nämlich zwei strafrechtliche Tatbestände zur Anwendung kommen.
Laut dem Strafgesetzbuch-Artikel 221 droht bei Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Nahmen die Täter es dabei sogar in Kauf, dass Menschen in lebensgefährliche Situationen gelangen, liegt die Freiheitsstrafe bei über drei Jahren. Die Maximalstrafe beträgt hier 20 Jahre.
Andererseits könnten die Täter auch mit einer Geldstrafe zur Rechenschaft gezogen werden. Wer nämlich laut Artikel 238 des Strafgesetzbuches den Eisenbahnverkehr stört, Menschen und fremdes Eigentum in Gefahr bringt und dadurch eine Entgleisung oder einen Zusammenstoss provoziert, muss mit Gefängnis büssen oder eine Busse bezahlen.
Schadenersatz erst später Thema
Eine Schadenersatzforderung steht laut Christian Ginsig, Mediensprecher der SBB, zurzeit noch nicht im Vordergrund. «Wir fokussieren uns jetzt auf die Inbetriebnahme. Erst in einer allfälligen Nachbearbeitung des Falles könnte ein Schadenersatz zum Thema werden.»
Im Bereich Ermittlung äussert sich die SBB momentan nocht nicht. «Das läuft alles über die Stadtpolizei und die Staatsanwaltschaft», sagt Ginsig.
Finanziell entstand ein grosser Schaden. So mussten die Kabel neu gespleisst werden, erklärte die Stadtpolizei Zürich. Die Kosten für diese Reparatur sowie die Ausfälle im Zugsverkehr dürften insgesamt mehrere 100'000 Franken betragen. (SDA/stj)