Wahlbetrug
Walliser Wahlbetrüger zu zwölf Monaten Haft bedingt verurteilt

Der im Wallis wegen Wahlbetrugs angeklagte Schweizer ist zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt mit drei Jahren Bewährung und einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden. Das Bezirksgericht von Brig befand ihn am Freitag des Betrugs schuldig.
Publiziert: 07.09.2018 um 14:25 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:27 Uhr
Der Staatsanwalt - hier auf dem Weg ins Gericht - hatte 15 Monate bedingt gefordert.
Foto: KEYSTONE/DOMINIC STEINMANN

Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten von 41'500 Franken tragen. Er wurde für schuldig befunden, im Vorfeld der kantonalen Wahlen 2017 in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht zu haben. Er habe eine beachtliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, sagte der Richter.

Das Gericht folgte nicht ganz den Forderungen des Staatsanwalts. Dieser hatte eine Strafe von 15 Monaten bedingt verlangt. Der heute 31-jährige Mann aus dem Oberwallis war zum Zeitpunkt des Wahlbetrugs Mitglied der SVP. Zwei seiner Helfer wurden im Mai per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Der Hauptangeklagte und nun Verurteilte war kurz nach den Wahlen im Jahr 2017 festgenommen worden. Die Unregelmässigkeiten waren festgestellt worden, als insgesamt 269 Bürger den Gemeinden angegeben hatten, dass sie keine Wahlunterlagen erhalten hätten. Bei einer Überprüfung durch die Gemeinden hatten die Betroffenen feststellen müssen, dass in ihrem Namen bereits abgestimmt worden war. Nachgewiesen werden konnte dem Mann die Fälschung von insgesamt mindestens 193 Wahlzetteln.

Der Wahlbetrug könnte das Resultat der Grossratswahlen im Bezirk Brig beeinflusst haben. Die CSP Oberwallis verlor einen Sitz zu Gunsten der SVP. Die Partei verlangt deshalb Korrekturen, falls sich herausstellt, dass sie tatsächlich um den Sitz betrogen wurde.

Das Kantonsparlament wollte das Ende des Verfahrens abwarten, bevor es sich dazu äussert. Unmittelbar nach den Wahlen hatte das Kantonsparlament einen Rekurs gegen das Wahlresultat zunächst abgelehnt und argumentiert, dass die festgestellten Unregelmässigkeiten keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis gehabt hätten.

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