Tourismus
Kommission für Verbot von Preisklauseln der Buchungsplattformen

Online-Buchungsplattformen sollen Schweizer Hoteliers keine Mindestpreise vorschreiben dürfen. Dieser Meinung ist die Wirtschaftskommission des Nationalrates. Sie unterstützt eine Motion aus dem Ständerat, die ein Verbot von Preisklauseln verlangt.
Publiziert: 16.08.2017 um 12:03 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:40 Uhr
Buchungsplattformen sollen Hotels keine Zimmer-Mindestpreise vorschreiben dürfen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will wie der Ständerat Preisklauseln verbieten. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

So genannte enge Preisparitätsklauseln verpflichten die Hotels, auf ihrer eigenen Internetseite den auf Buchungsplattformen aufgeführten Zimmerpreis nicht zu unterbieten. Die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» stammt aus der Feder von Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO).

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) betrachtet die Preisklauseln von Buchungsplattformen als wettbewerbsschädigend, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Wegen des raschen Strukturwandels im Tourismus gehörten diese Vorgaben rasch abgeschafft.

Es sei unverständlich, dass ein Hotelier, der für seine Kunden mehr leiste als die Plattform, eine hohe Vermittlungskommission bezahlen müsse und erst noch in seiner Preispolitik eingeschränkt werde. Ein Hotel, das mit mehreren Plattformen zusammenarbeite, müsse auf der eigenen Webseite immer den höchsten Preis angeben.

Im Ausland seien solche Preisklauseln bereits verboten, macht die Mehrheit zudem geltend. Die WAK-Minderheit dagegen hält ein Verbot für verfrüht. Sie sieht in Buchungsplattformen grosse Vorteile: Angebote von Hotels könnten verglichen werden und seien übersichtlich dargestellt. Zudem würden Übersetzungen mitgeliefert.

Die Minderheit erinnert zudem an das Eingreifen der Wettbewerbshüter gegen die so genannte weite Paritätsklausel - diese schrieb vor, dass Preise auf allen Buchungsplattformen gleich hoch sein müssen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) beobachte die Situation und werde gegebenenfalls erneut einschreiten, so die Minderheit.

Die WEKO äusserte sich kritisch zum Verbot, Zimmer auf der Hotel-Webseite günstiger anzubieten als auf Buchungsplattformen. Es bestehe die Gefahr, dass Kunden auf der Plattform ein Hotel auswählten und dann für einen günstigeren Preis direkt buchten, sagte WEKO-Präsident Vincent Martenet im vergangenen April.

Die WAK des Nationalrates unterstützt die Motion mit 14 gegen 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Vorstoss wird voraussichtlich in der kommenden Herbstsession behandelt.

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