Sozialversicherungen
Parlament erlaubt Überwachung von Versicherten

Versicherungsdetektive dürfen IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Eine richterliche Genehmigung brauchen sie nur für den Einsatz von GPS-Trackern. Das hat der Nationalrat als Zweitrat beschlossen.
Publiziert: 12.03.2018 um 18:45 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:40 Uhr
Jetzt dürfen Detektive Versicherte überwachen
2:34
Einsatz von GPS-Trackern:Jetzt dürfen Detektive Versicherte überwachen

Die grosse Kammer hiess die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten am Montagabend mit 140 zu 52 Stimmen gut, gegen den Willen der Ratslinken. Die bürgerliche Mehrheit befand, die Massnahmen seien gerechtfertigt. Missbrauch schade dem System.

Der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena (44) sieht die Missbrauchsbekämpfung als Verdienst der SVP. Auf deren Druck seien etliche Fälle ans Licht gekommen, sagte er. Nun stehe die SVP nicht mehr alleine da mit der Forderung, gegen Betrüger vorzugehen.

National- und Ständerat wollen zur Bekämpfung von Missbrauch die Überwachung von Versicherten zulassen. IV-Rentner oder Krankenversicherte sollen auch auf ihrem Balkon beobachtet werden dürfen. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Nicht laufen können – aber in High Heels

Ruth Humbel (60, CVP) stellte fest, Überwachung liege im öffentlichen Interesse, weil Missbrauch nur so aufgedeckt werden könne. Als Beispiel nannte sie eine Frau, die gemäss den Ärzten kaum gehen konnte. Überwachungsbilder hätten gezeigt, wie sie auf Highheels davon gestöckelt sei. Es handle sich um wenige Fälle, räumte Humbel ein. Das Verhalten der Betrüger schade aber dem Ruf aller.

Die Rednerinnen und Redner von SP und Grünen versicherten, auch sie seien gegen Missbrauch, doch müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. «Wir sind drauf und dran, unsere Privatsphäre zu opfern», sagte Silvia Schenker (64, SP), «eines der wichtigsten Grundrechte». Das stehe in keinem Verhältnis zu dem, was zu gewinnen sei.

Ein Drittel der Observationen zu Unrecht

Wegen ein paar hundert Personen, die zu Unrecht Leistungen bezögen, dürften nicht alle unter Generalverdacht gestellt werden, befand Schenker. Zahlen zeigten, dass ein Drittel der Observationen zu unrecht erfolge. Künftig müsse man damit rechnen, im Schlafzimmer beobachtet zu werden, wenn die Krankenversicherung wissen wolle, ob man wirklich mit Grippe im Bett liege.

Die Gegnerinnen und Gegner wiesen darauf hin, dass nicht einmal Angehörige terroristischer Organisationen ohne richterliche Genehmigung überwacht werden dürften. Auch gegen Steuerbetrüger gehe der Staat nicht auf diese Weise vor. SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (70, BL) beantragte dem Rat erfolglos, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen.

GPS-Verfolgung nicht mit dem OK vom Richter

Bei den einzelnen Bestimmungen folgte der Nationalrat in den wichtigsten Punkten dem Ständerat und seiner Kommission. So sollen auch technische Instrumente zur Standortbestimmung - so genannte GPS-Tracker - eingesetzt werden dürfen. Solche werden vor allem an Autos angebracht.

Dafür braucht es aber eine richterliche Genehmigung. Der Nationalrat lehnte einen Antrag der SVP ab, die darauf verzichten wollte. Zudem regelte er das Verfahren für die Genehmigung. Eine Minderheit beantragte erfolglos, auch für Bild- und Tonaufnahmen einen Richter einzuschalten.

Berset warnte vor Drohnen-Einsatz

Der Bundesrat hatte GPS-Tracker nicht zulassen wollen. Sozialminister Alain Berset (45) wies auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hin. Ein Rechtsstaat wie die Schweiz sollte jegliche Überwachungsexzesse vermeiden, mahnte er. Weiter stellte er fest, dass nicht klar sein, was alles unter «technische Instrumente zur Standortbestimmung» fiele. So könnten auch Drohnen zum Einsatz kommen.

Wichtig sei, dass solches nicht ohne richterliche Genehmigung geschehe. Versicherungen dürften nicht mehr Mittel erhalten als die Strafverfolgungsbehörden. Berset machte ferner darauf aufmerksam, dass nicht nur IV-Bezügerinnen und -Bezüger betroffen sind. Das Gesetz gilt auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Auch Blicke auf den Balkon sind erlaubt

Umstritten war zudem, wo Versicherte beobachtet werden dürfen. Wie bereits der Ständerat will auch der Nationalrat Observationen nicht auf allgemein zugängliche Orte wie Strassen und Parks beschränken. Betroffene sollen an allen Orten beobachtet werden dürfen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind - beispielsweise auf dem Balkon.

Noch nicht einig sind sich die Räte in der Frage, wer eine Observation anordnen darf. Nach dem Willen des Ständerates dürfte das nur eine Person mit Direktionsfunktion. Der Nationalrat möchte dies auch anderen Personen der Versicherung erlauben, die mit dem Fall zu tun haben. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Ursprung des Gesetzes liegt in Strassburg

Die Gesetzgebungsarbeiten gehen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zurück. Dieser hatte festgestellt, dass in der Schweiz eine klare und detaillierte gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten fehlt. Wegen des Urteils mussten die IV und die Unfallversicherer ihre Beobachtungen einstellen.

Um diese wieder zu ermöglichen, wollte der Bundesrat im Rahmen einer Reform des Sozialversicherungsrechts eine gesetzliche Grundlage schaffen. Die Ständeratskommission beschloss aber, das Verfahren zu beschleunigen. Sie löste den Observationsartikel aus dem Reformpaket heraus und ergänzte diesen.

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