Pauschalbesteuerung
Pauschalsteuer für reiche Ausländer wird ab 2021 weniger attraktiv

Die Pauschalsteuer für vermögende Ausländer wird ab 2021 definitiv weniger attraktiv. Dann endet die fünfjährige Übergangsfrist, die bei der Einführung der strengeren Regeln beschlossen worden war. In der Zwischenzeit hat der Bund die Regeln präzisiert.
Publiziert: 24.07.2018 um 15:57 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:41 Uhr
Die Befürworter der Abschaffung der Pauschalsteuer weibelten vergebens: im November 2014 bestätigte das Stimmvolk die umstrittene Praxis. Allerdings zahlen Pauschalbesteuerte ab 2021 mehr.
Foto: KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

Die Steuerverwaltung hat am Dienstag ein Kreisschreiben über die Anwendung der strengeren Regeln bei der Pauschalsteuer publiziert, die 2016 in Kraft getreten sind. 2014 hatte das Stimmvolk die Pauschalsteuer-Initiative überraschend deutlich abgelehnt.

Damit können vermögende Ausländer, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weiterhin nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden.

Allerdings gelten seit 2016 strengere Regeln für die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Bundesrat und Parlament hatten die Anforderungen für die Pauschalbesteuerung erhöht.

Neu gilt das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts statt wie heute das Fünffache. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein Mindestaufwand von 400'000 Franken.

Die Kantone können zudem striktere Zulassungskriterien erlassen oder die Pauschalsteuer ganz verbieten. Als erster Kanton hat Zürich 2009 die Pauschalsteuer abgeschafft, darauf folgten Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und die beiden Basel.

Voraussetzung für die Besteuerung nach dem Aufwand ist, dass jemand Ausländer ist, keine Erwerbstätigkeit ausübt und in die Schweiz zieht oder zehn Jahre ausser Landes war. Ausgeschlossen sind dabei namentlich Künstler, Wissenschaftler, Sportler und Verwaltungsräte, die hierzulande persönlich zu Erwerbszwecken tätig sind.

Nicht pauschalbesteuert werden können auch Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nach ihrer Pensionierung hier bleiben. Bei Verheirateten müssen die Regeln für beide Ehepartner gelten.

Nach den letzten verfügbaren Zahlen der kantonalen Finanzdirektoren gab es Ende 2016 landesweit 5046 Pauschalbesteuerte. Die Besteuerung nach dem Aufwand brachte 767 Millionen Franken an Erträgen ein.

Im Schnitt lieferte eine pauschalbesteuerte Person dem Fiskus 152'002 Franken ab. Die Spanne zwischen der tiefsten einkassierten Steuer (10'000 Franken) und der höchsten (rund acht Millionen Franken) ist jedoch riesig.

Die Pauschalbesteuerten konzentrieren sich auf die Genferseeregion und das Tessin. Die Waadt ist Spitzenreiterin mit 1218 Personen, gefolgt vom Wallis mit 1125. Das Tessin zählte 910, Genf 638 Pauschalbesteuerte. Eine dreistellige Zahl gibt es zudem in Graubünden (235), Bern (201), Zug (127) und Luzern (114).

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