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SVP Aargau baut Hürde gegen Sesselkleber im Bundesparlament

Die SVP des Kantons Aargau hat für ihre Bundespolitiker eine Alters- und Amtszeitbeschränkung eingeführt. Wer älter als 63 Jahre ist oder bereits seit 16 Jahren im Amt ist, muss bei der Nomination eine interne Wahlhürde überspringen.
Publiziert: 15.05.2017 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:20 Uhr
Seit 30 Jahren in der Bundespolitik: Der Aargauer SVP-Nationalrat Maximilian Reimann muss für eine erneute Nomination eine parteiinterne Wahlhürde überspringen.
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Konkret müssen diese Bewerberinnen und Bewerber sowohl im Kantonalvorstand und am Parteitag zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen. Die Nominationen aller Kandidierenden soll in geheimer Abstimmg erfolgen. SVP-Parteisekretär Pascal Furer bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung».

Die vom 100 Mitglieder zählenden Kantonalvorstand bereits Ende April beschlossene Alters- und Amtszeitbeschränkung zielt auf vier der insgesamt sieben amtierenden Nationalräte der SVP Aargau: auf Maximilian Reimann, Sylvia Flückiger, Ulrich Giezendanner und Luzi Stamm.

Der 75-jährige Reimann macht seit Ende 1987 Bundespolitik. Bis 2011 sass er im Nationalrat. Danach war er für 16 Jahre Ständerat. Seit 2011 ist Reimann wieder Nationalrat. Nationalrätin Flückiger ist seit 2007 im Amt. Giezendanner und Stamm gehören seit 1991 dem Nationalrat an. Giezendanner kündigte bereits an, dass er kein weiteres Mal kandidieren werde.

Mandatsträger mit langer Amtszeit könnten durch ihre grosse Erfahrung oft mehr bewirken als «Neulinge», heisst es im Papier des SVP-Kantonalvorstands, das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Auf der anderen Seite werde dadurch die «parteiinterne Personenwicklung blockiert».

Es gelte, im Einzelfall Vor- und Nachteile abzuwägen. «Durch eine fixe Alters- und Amtszeitbeschränkung oder eine höhere Hürde bei der Nomination könnte dies entschärft werden beziehungsweise die Legitimation der betroffenen Mandatsträger würde noch höher», steht im Papier weiter.

Am bisherigen Prozess zur Nomination hält die wählerstärkste Aargauer Partei fest. Sie setzt eine Findungskommission ein. Diese bereitet die Hauptliste «in einvernehmlichem Austausch» mit den Bezirksparteien vor. Die Bezirksparteien nominieren die Kandidaten jedoch nicht öffentlich. Die Kommission könne die Liste «besser gestalten», schreibt die Partei.

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