Er brach Lehrerin den Kiefer
Sondersetting für Prügel-Schüler kostet 8000 Fr pro Monat

Ein damals 14-jähriger syrischer Bub war immer wieder auffällig in der Schule in Möriken-Wildegg AG: Im Sommer schlug er seine Lehrerin ins Gesicht, brach ihr dabei den Kiefer. Seither wurden diverse Massnahmen getroffen.
Publiziert: 24.01.2020 um 11:25 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2020 um 14:13 Uhr

Seit seinem brutalen Angriff auf eine Lehrerin vom vergangenen Sommer in Möriken-Wildegg AG befindet sich der syrische Realschüler in einem Sondersetting. Dieses kostet rund 8000 Franken pro Monat.

Die monatlichen Kosten für die Tagesstruktur in der Institution Türöffner betragen durchschnittlich 4350 Franken, wie die Aargauer Regierung in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine grossrätliche Interpellation schreibt. Die Schulkosten belaufen sich auf 3000 Franken, und das Mentaltraining kostet rund 570 Franken.

Boxtraining, um Impulskontrolle zu lernen

Im Rahmen dieses Sondersettings absolvierte der Schüler auch eine Art Boxtraining. Dabei sei es nicht um eine Vorbereitung auf einen Wettkampf, sondern um Selbsterfahrung, Selbstbeherrschung, Impulskontrolle und Fairness gegangen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die SVP-Interpellation.

Die Kosten werden über die Jugendanwaltschaft abgerechnet und bilden einen Teil der Ausgaben im Rahmen des Jugendstrafverfahrens. Weitere 15'000 Franken kostet ein forensisch-psychiatrisches Gutachten. Dieses liegt zur Zeit noch nicht vor.

Wegen Medieninteresse für Sondersetting entschieden

In dieses Gutachten einfliessen werden auch die Erkenntnisse von diversen Fachstellen, die dem Realschüler gute Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung bescheinigten. Aufgrund dieser Annahme sollte der Jugendliche im Herbst 2019 die Regionalschule Lenzburg besuchen.

Weil der Fall dann aber via «Weltwoche» an die Öffentlichkeit gelangte, wurde die Sache gestoppt. Das nationale Medieninteresse hätte keine geordnete Wiedereingliederung erlaubt, schreibt die Regierung. Stattdessen entschied man sich für ein Sondersetting.

Keine Kosten machte das Opfer geltend. Die Lehrerin lehnte jegliche von der Kreisschulpflege angebotene Unterstützung ab. Sie ging auf Ende 2018/2019 in Pension. (SDA)

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