Nach geltendem Recht kann Mitgliedern krimineller Organisationen für ihre Kooperation Strafmilderung gewährt werden. Diese kleine Kronzeugenregelung gilt allerdings nicht für Mitglieder von Gruppierungen wie dem Islamischen Staat oder Al-Kaida. Das soll nun geändert werden.
Die Forderung ist allerdings überholt: Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit bereits eine Regelung vorgeschlagen. Diese ist Teil eines Paktes von Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das der Bundesrat im Juni in die Vernehmlassung schickte.
Weitergehende Regelung gefordert
Der Ständerat hatte schon früher eine Motion zum Thema angenommen. Diese stammte von Claude Janiak (SP/BL). Er forderte allerdings eine weitergehende Kronzeugenregelung: Bereits die Staatsanwaltschaft sollte Kronzeugen verbindlich eine Strafreduktion oder Straffreiheit zusichern können. Der Mehrheit im Nationalrat ging das zu weit. Sie will, dass in jedem Fall das Gericht über eine Strafmilderung entscheidet.
Janiak bedauerte das. Er wehre sich nicht gegen die nun vorliegende Motion aus dem Nationalrat, sagte er. Für ihn habe diese aber mit einer Kronzeugenregelung nichts zu tun. Täter packten nämlich erst aus, wenn sie wüssten, was dann mit ihnen passiere.
Skeptiker sprachen in den Räten von einem heiklen Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichen Prinzipien und den Interessen der Strafverfolgung. Sie warnten auch, dass ein Anreiz zu Falschaussagen geschaffen werden könnte. Zudem sei es eine schlechte Botschaft an potenzielle Terroristen, dass sich freikaufen könne, wer über Informationen verfüge. (SDA)