Lebenslänglich & Verwahrung
Adeline-Mörder Anthamatten akzeptiert Urteil

Der Mörder der Genfer Sozialtherapeutin Adeline akzeptiert das Urteil mit einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe und einer ordentlichen Verwahrung. Auch von anderer Seite wird das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten.
Publiziert: 03.07.2017 um 15:10 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 09:45 Uhr
Fabrice A. (rechts), der Mörder von Adeline, akzeptiert sein Urteil. Er hat nun eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ordentlichen Verwahrung zu verbüssen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/FREDERIC BOTT

Das Urteil ist rechtskräftig, wie am Montag der Mediensprecher der Genfer Justizbehörden, Henri Della Casa, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Nach der Urteilseröffnung Ende Mai hatte die Verteidigung zunächst offen gelassen, ob sie Rekurs einreichen werde.

Mit einem Sackmesser getötet: Sozialtherapeutin Adelin.
Foto: Blick

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte bereits nach der Urteilseröffnung angegeben, dass er keinen Weiterzug anstrebt. Er hatte im Prozess eine lebenslängliche Verwahrung gefordert.

Der 42-jährige Angeklagte wurde vom Genfer Strafgericht Ende Mai wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls schuldig gesprochen. Er hatte am 12. September 2013 die Therapeutin Adeline während eines Freigangs in einen Wald entführt und ihr mit einem Sackmesser die Kehle durchgeschnitten.

Seit Annahme der Verwahrungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk 2004 hat noch kein Urteil mit einer lebenslänglichen Verwahrung vor Bundesgericht standgehalten. Anders als bei der lebenslänglichen Verwahrung muss bei der ordentlichen Verwahrung auf Gesuch hin oder von Amtes wegen periodisch eine bedingte Entlassung geprüft werden.

Fabrice A. (rechts), der Mörder von Adeline, akzeptiert sein Urteil. Er hat nun eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ordentlichen Verwahrung zu verbüssen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/FREDERIC BOTT

Die ordentliche Verwahrung wird erst nach der lebenslänglichen Freiheitsstrafe vollzogen. Die Chancen auf eine bedingte Entlassung sind für Fabrice A. deshalb äusserst gering.

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Fehler gefunden? Jetzt melden