Justiz
Lange Freiheitsstrafe und Verwahrung für Mörder von Callgirl

Der 28-jährige Schweizer, der 2012 in Langenthal eine Prostituierte missbrauchte und tötete, ist am Donnerstag vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Anschliessend wird er verwahrt.
Publiziert: 04.12.2014 um 15:40 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2018 um 11:15 Uhr

Das erstinstanzliche Gericht sprach den Angeklagten des Mordes und weiterer Tatbestände schuldig. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine ambulante Massnahme an, damit der Angeklagte seine Alkohol- und Drogenprobleme therapieren kann.

Es sei ein schwieriger Fall gewesen, sagte Gerichtspräsident Samuel Schmid am Donnerstag bei der Urteilseröffnung. Die Bilder in den Akten seien einfach grauenhaft, der Fall für alle belastend gewesen.Der Täter habe bewusst versucht, sich mit falschen Aussagen in ein besseres Licht zu rücken, führte der Gerichtspräsident weiter aus.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am Montag einen Schuldspruch wegen Mordes und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung demgegenüber sah lediglich den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung als erfüllt an und verlangte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Das Verbrechen hatte im März 2012 die Kleinstadt Langenthal erschüttert. Junioren eines Sportvereins hatten im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche entdeckt.

Wenig später wurde der mutmassliche Täter gefasst, ein Einheimischer, der quasi um die Ecke wohnte. Dieser hatte am Tatabend über einen Escortservice eine Frau bestellt.

Die 43-jährige gebürtige Österreicherin lotste der Mann zum Parkplatz einer örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte. Dann stopfte er dem Opfer Gegenstände in Körperöffnungen, behändigte ihr Geld und liess die leblose Frau im Lichtschacht zurück. Mit dem Auto seine Opfers kurvte der Mann anschliessend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.

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