Mit der Rolle und den Aufgaben der SBB im Schienengüterverkehr befasst sich zwar auch die Gesetzesrevision: Gegen den Widerstand von SP und Grünen strich der Nationalrat den Gütertransport aus der Liste der Kernaufgaben des Bahnunternehmens. Als nächstes sei wohl der Regionalverkehr oder die Infrastruktur an der Reihe, warnte Evi Allemann (SP/BE).
Verkehrsministerin Doris Leuthard spielte die Bedeutung des Entscheids herunter:Es gebe für Güter heute keine Transportpflicht, sagte sie. Es sei aber wichtig, dass die SBB mehr Flexibilität erhalte und «gewisse Fesseln der Vergangenheit» abschütteln könne. Der Bundesrat habe aber nicht im Sinn, die SBB Cargo zu verscherbeln, sagte Leuthard.
Im Rahmen der Güterverkehrs-Debatte stimmte der Nationalrat jedoch auch einer Motion seiner Verkehrskommission (KVF) zum selben Thema zu: Damit will er den Bundesrat beauftragen, die SBB Cargo aus dem SBB-Konzern herauszulösen und rechtlich zu verselbständigen. An dem neuen Unternehmen sollen sich auch private Logistikunternehmen beteiligen können.
Ein Ziel der Motion ist es, das Angebot im Wagenladungsverkehr langfristig sicherzustellen. Es gehe aber nicht um eine Privatisierung, erklärte FDP-Sprecher Beat Walti (ZH). Vielmehr solle die SBB Cargo die Interessen des Schienengüterverkehrs besser vertreten können. Unter dem Konzerndach der SBB mit dem Übergewicht des Personenverkehrs sei dies schwierig.
Stimmt auch der Ständerat der Motion zu, muss der Bundesrat die SBB Cargo auf einen neuen Kurs bringen. Die Spielregeln, die für den ganzen Schienengüterverkehr gelten, werden aber im Gütertransportgesetz neu festgelegt.
Dabei ist der Nationalrat weitgehend dem Bundesrat gefolgt, der im Auftrag des Parlaments ein Gesamtkonzept vorgelegt hatte. Dieses betrifft den Binnenverkehr sowie Import und Export von Gütern, nicht aber den alpenquerenden Güterverkehr. Die Ausarbeitung eines «Masterplans Logistik» für alle Verkehrsträger, den die SVP verlangt hatte, lehnte der Nationalrat ab.
Ein Verlagerungsziel wie beim alpenquerenden Güterverkehr ist in der Vorlage nicht vorgesehen. Nicht einmal eine allgemein formulierte Vorgabe, den Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene zu erhöhen, fand sich eine Mehrheit.
Ein Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne sollen für bessere Rahmenbedingungen für den Güterverkehr auf der Schiene sorgen. Gemäss den Beschlüssen des Nationalrats hätte der Personenverkehr künftig nicht mehr automatisch Vorrang vor dem Güterverkehr.
Andererseits müssten die Bahnunternehmen den Betrieb eigenwirtschaftlich abwickeln. Betriebssubventionen soll es nur noch ausnahmsweise zur Förderung neuer Angebote gewährt werden oder wenn Kantone Angebote des Schienengüterverkehrs bestellen. Zudem kann der Bund technische Innovationen fördern.
Ansonsten sollen nur noch Investitionsbeiträge gesprochen werden. Mit diesen kann der Bund insbesondere private Gleisanschlüsse und Verladeterminals des kombinierten Verkehrs unterstützen. Während der Bundesrat nur Beiträge an den Bau und die Erweiterung der Anlagen leisten möchte, will der Nationalrat auch Erneuerungen unterstützen. Damit soll die Reaktivierung stillgelegter Terminals gefördert werden.
Beat Walti (FDP/ZH) sah damit das Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit gefährdet. Die Mittel für Erneuerungen müssten von den Unternehmen über den Produktpreis selber erwirtschaftet werden, sagte er. Die SVP hingegen unterstützt die zusätzliche Subvention «im Sinne der Kontinuität und der Nachhaltigkeit», wie ihr Sprecher Hans Killer (AG) sagte.
Hingegen blieb der Rat dabei, dass der Bundesbeitrag maximal 60 Prozent beträgt und nur für Anlagen von nationaler Bedeutung auf 80 Prozent erhöht wird. Die KVF wollte für alle Anlagen bis zu 80 Prozent Unterstützung vom Bund, was laut Killer jedoch schon einer Projektfinanzierung gleichgekommen wäre.
Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag der Kommission, den Umschlag von Containern zu subventionieren. Oppositionslos beschloss der Nationalrat jedoch, dass der Bund auch den Ausbau des Basler Rheinhafens unterstützen kann. Dafür wäre ein separater Kredit nötig.
Für die Anlagen des Schienengüterverkehrs sprach der Nationalrat 250 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre. Der Bundesrat hatte 210 Millionen beantragt, die Kommission 300 Millionen Franken. Weil nicht alle beantragten Subventionen eine Mehrheit gefunden hatten, einigte man sich schliesslich auf den Mittelweg. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.