Er nahm den Vorstoss am Montag mit 113 zu 63 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Stimmt auch der Ständerat zu, hat die Regierung den parlamentarischen Auftrag, einen Entwurf mit den nötigen Gesetzesänderungen vorzulegen. Die Vorlage soll in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und weiteren Betroffenen erfolgen.
Die vorläufige Aufnahme wird seit längerem kritisiert, weil viele vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in der Schweiz bleiben. Von den zurzeit 35'000 vorläufig Aufgenommenen lebt rund ein Drittel bereits länger als sieben Jahre in der Schweiz, wie Kurt Fluri (FDP/SO) ausführte.
Der Status der vorläufigen Aufnahme werde den konkreten Gegebenheiten nicht gerecht, da sich die Fälle stark voneinander unterschieden, sagte Kommissionssprecher Marco Romano (CVP/TI).
Die SPK stützt sich auf einen Bericht des Bundesrates. Dieser möchte ebenfalls einen neuen Status schaffen für Personen, die kein Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Betroffen sind vor allem Personen aus Eritrea und Syrien.
Der Bundesrat hatte in seinem Bericht verschiedene Varianten zur Diskussion gestellt. Variante 1: Die vorläufige Aufnahme (F-Ausweis) wird durch eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzt. Variante 2: Die vorläufige Aufnahme wird durch einen neuen Status ersetzt, den Status der Schutzgewährung. Variante 3: Die vorläufige Aufnahme wird punktuell angepasst.
Wie der Bundesrat hat sich nun auch der Nationalrat für Variante 2 ausgesprochen. Der neue Status «Geschützt» soll für Personen geschaffen werden, die voraussichtlich länger Schutz benötigen, und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Für Personen, die voraussichtlich bloss vorübergehend Schutz brauchen, würde nach dem Willen der grossen Kammer ein anderer Status mit weniger Rechten eingeführt. Zur Ausarbeitung der Details soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, in der Kantone, Gemeinden und weitere betroffene Kreise vertreten sind.
Heute werden Personen vorläufig aufgenommen, wenn die Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, beispielsweise wegen eines Krieges im Herkunftsstaat. Es handelt sich also um eine Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Wegweisung. Der neue Status soll ein eigenes Aufenthaltsrecht darstellen, ohne dass alle Rechte gewährt würden, die mit einer Aufenthaltsbewilligung verbunden sind.
Die SPK hatte die Motion Ende April mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen. Wie damals stellten sich auch im Rat nur die Vertreter der SVP dagegen. Für Andreas Glarner (AG) wäre ein neuer Status nicht mehr als «alter Wein in neuen Schläuchen».
Der Bundesrat betreibe lediglich Symptombekämpfung für eine länger anhaltende Asylmisere, sagte Glarner. «Ich kann Ihnen auch gleich sagen, was die Expertenkommission vorschlagen wird: Sie will mehr Geld abholen.» Dabei würden die Flüchtlinge «in der Regel» nicht arbeiten wollen. «Wo wollen Sie die also integrieren?»
Die SVP stand mit ihrer Meinung im Nationalrat alleine da. Die übrigen Fraktionen stimmten dem Vorstoss weitgehend geschlossen zu.
Ergänzend zu der Motion verabschiedete der Nationalrat stillschweigend ein Postulat seiner vorberatenden Kommission. Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie eine bessere und effizientere Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erreicht werden kann.
Insbesondere soll er abklären, welche Anreize es für die Kantone braucht, um anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene besser im Arbeitsmarkt einzugliedern. Weiter soll abgeklärt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Migrationsämtern und Regionalen Arbeitsvermittlungszentren gestärkt werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob es Anreize für die Arbeitgeber benötigt.