Publik gemacht hat den Abgang am Dienstag die «Aargauer Zeitung». Im Schreiben, das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, bezeichnet Lenz die im Rahmen des Reorganisationsprojekts «BA Profiles» getroffenen Massnahmen als «verfehlt».
Insbesondere kritisiert er die generelle Rückstufung der Staatsanwälte und Assistenzstaatsanwälte auf tiefere Lohnstufen. Lenz selbst akzeptiert diese Rückstufung nicht - auch wenn sie für ihn abgesehen vom Teuerungsausgleich aufgrund der Besitzstandsgarantie keine finanziellen Folgen hatte.
Die Rückstufungen bedeuten für ihn nicht nur fehlende Wertschätzung. Sie sei im Ergebnis «nichts anderes als eine Degradierung bzw. eine Geringschätzung der Leistungen sowie der Fach- und Sachkompetenz der Verfahrensleiter».
Die Massnahme und zum Teil fehlende Umsetzungsstrategien hätten «zu viel Unruhe, schlechter Stimmung» und auch bereits zu «zahlreichen Abgängen» geführt. «Das wirkt sich für mich bereits nachteilig auf die Verfahrensführung aus.»
Bekannt wurde Lenz unter anderem als Ankläger des Zürcher Privatbankiers Oskar Holenweger. Gemäss «Aargauer Zeitung» ist Lenz derzeit am komplexen Geldwäscherei- und Korruptionsverfahren um den brasilianischen Erdölkonzern Petrobras beteiligt. In diesem Zusammenhang fror die Bundesanwaltschaft in der Schweiz 771 Millionen Franken ein.
Die auf verschiedenen Schweizer Konten blockierten Gelder gehören Führungskräften von Petrobras, Finanzintermediären, brasilianischen Politikern sowie brasilianischen und internationalen Unternehmern.
Die Bundesanwaltschaft will mit dem neuen Organisationsmodell die Funktionen in der Bundesanwaltschaft klar definieren, um die entsprechenden Anforderungen und Arbeitsinhalte in der gesamten BA zu vereinheitlichen. Dazu werden auch teilweise bestehende Lohnunterschiede aufgehoben.
Zur Kündigung Lenz' gibt die Behörde mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte keine Auskunft, wie es auf Anfrage heisst. Der Verfahrenskomplex Petrobras werde durch eine Task Force geführt und «gemäss der bestehenden Verfahrensstrategie von dieser breit aufgestellten Task Force weitergeführt».
Bei der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft hiess es, dass die Situation analysiert werde. Sie werde «gegebenenfalls in ihrem Tätigkeitsbericht zuhanden des Parlaments und auch der Öffentlichkeit Stellung beziehen», erklärte ihr Präsident Niklaus Oberholzer auf Anfrage der sda.
Die Behörde führe aber regelmässig Inspektionen der einzelnen Amtsstellen der Bundesanwaltschaft durch und richte dabei auch ein besonderes Augenmerk auf die Personalsituation.
Die Bundesanwaltschaft hat in den vergangenen Monaten wiederholt für negative Schlagzeilen wegen ihrer Personalpolitik gesorgt. So trennte sich Bundesanwalt Lauber im vergangenen Jahr von fünf seiner Staatsanwälte.
Er kündigte ihnen nicht, wählte sie jedoch nicht wieder. Mindestens drei von ihnen gelangten deswegen ans Bundesverwaltungsgericht und erhielten dort eine Entschädigung zugesprochen, da bei einer Nichtwiederwahl - analog zu einer ordentlichen Kündigung - eine Mahnung vorausgesetzt wird.