Sie sieht keine Anhaltspunkte für eine Strafuntersuchung gegen Aeppli im Zusammenhang mit der Entlassung von Christoph Mörgeli (SVP) als Mitarbeiter des Medizinhistorischen Instituts. Das letzte Wort wird aber das Parlament haben.
Das Gesuch der Oberstaatsanwaltschaft betreffend Ermächtigung zur Strafuntersuchung wurde von der Geschäftsleitung mit 10 zu 5 Stimmen abgelehnt, wie diese am Freitag mitteilte. Aus dem Bericht der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) und den Akten könne kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden.
Aeppli habe weder als Regierungsrätin noch als Präsidentin des Universitätsrats die Kompetenz, eine Kündigung anzuordnen oder auszusprechen. Dies sei auch dem damaligen Rektor Andreas Fischer bewusst gewesen. Die Bildungsdirektorin habe deshalb den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht erfüllen können, heisst es.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrats geht davon aus, dass auch eine Strafuntersuchung kein anderes Resultat zeitigen würde. Sie wertet deshalb das öffentliche Interesse am uneingeschränkten Funktionieren der öffentlichen Institutionen höher als das öffentliche Interesse an einer Strafuntersuchung über ein Verhalten, «das strafrechtlich irrelevant ist».
Mitglieder der Regierung müssten im Vertrauen darauf handeln können, dass nicht jede Äusserung gleich ein Strafverfahren nach sich zieht - zumindest wenn nach einer ersten genauen Prüfung kein Anfangsverdacht gegeben ist, schreibt die Geschäftsleitung.
Eine Minderheit im Gremium hingegen möchte die Immunität der Bildungsdirektorin aufheben und beantragt dies dem Kantonsrat. Aus dem ABG-Bericht gehe hervor, dass sich Aeppli durchaus eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht haben könnte, wird der Antrag begründet.
Die ABG hatte in ihrem Bericht heftige Kritik an Aeppli geübt. Nach Ansicht der Kommission soll die Regierungsrätin die Entlassung Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums angeordnet haben. Die Kündigung war in der Zeitung «Schweiz am Sonntag» publik gemacht worden, bevor sie von der Universitätsleitung ausgesprochen wurde.
Aeppli bestritt wiederholt, dem damaligen Rektor den Auftrag gegeben zu haben, Mörgeli zu entlassen. Sie habe damals mit Andreas Fischer, der später vorzeitig als Rektor zurücktrat, lediglich eine Auslegeordnung vorgenommen und ihn zu «entschiedenem Handeln» aufgefordert.
Dass das Gesuch der Oberstaatsanwaltschaft auch noch vom Kantonsrat behandelt werden soll, liegt an einem äusserst knappen Entscheid der Geschäftsleitung. Diese könnte nämlich offensichtlich unbegründete Gesuche selbstständig verabschieden. Mit 7 zu 8 Stimmen wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt.
Das Ermächtigungsgesuch war im Sommer 2014 von der Oberstaatsanwaltschaft gestellt worden. Es könne davon ausgegangen werden, dass diese keine offensichtlich unbegründeten Gesuche stelle, heisst es in der Mitteilung weiter. Deshalb solle das Parlament abschliessend darüber befinden.
Wann genau das Geschäft im Kantonsrat behandelt wird, ist noch unklar. Der Antrag müsse nun zunächst ausformuliert werden, sagte der Sprecher der Parlamentsdienste auf Anfrage. «Es wird aber bestimmt noch in dieser Legislatur sein.» Regine Aeppli wird bei den Wahlen im April nicht mehr zur Wiederwahl antreten.