Das Coronavirus legt die Schweiz lahm – seit gestern gilt der Lockdown. Das öffentliche Leben wird weitgehend eingeschränkt, öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bleiben bis mindestens am 19. April 2020 geschlossen. Für die Wirtschaft bedeutet das Milliardenverluste.
Doch fast täglich fliegen Kampfjets der Schweizer Luftwaffe durch die Luft. Extremsportlerin und Abenteurerin Evelyne Binsack (52) stört sich daran, dass dafür jetzt noch Geld ausgegeben wird. Binsack ist selber direkt vom Lockdown betroffen. Als Bergführerin darf sie nicht mehr arbeiten – selbst Eintagestouren mit einzelnen Privatkunden sind verboten.
«Während Chefs von Kleinfirmen und Einzelunternehmen dazu gezwungen werden, die Arbeit niederzulegen, verfliegt das Militär pro Stunde und Flugzeug 17'000 Franken für Flugübungen», schreibt sie via Facebook in einem offenen Brief an den Bundesrat. «Will die Schweizer Flugwaffe etwa die Virus-Krise aus der Luft bekämpfen?»
«Können Anschuldigungen nicht nachvollziehen»
In ihrem Brief bittet Binsack den Bundesrat auch um Solidarität vom Militär und verlangt, dass die Kampfjets am Boden bleiben. Tagelange Flugübungen inklusive Nachtübungen würden im Moment sehr arg aufstossen, schreibt sie. Denn: «Unser Steuergeld wird jetzt definitiv anderswo gebraucht!»
Armeesprecher Daniel Reist kann die Anschuldigungen nicht verstehen: «Die Luftwaffe hat auch in der jetzigen Lage, und rund um die Uhr, den Luftpolizeidienst sicherzustellen», sagt er zu BLICK. Dazu habe sie den verfassungsmässigen Auftrag. «Zudem müssen die Piloten auch ihre Fähigkeiten in der Luftverteidigung trainieren – in jeder Lage», sagt er.
Mobilmachung von bis zu 8000 Soldaten
Die Luftwaffe kann mit ihren Mitteln nichts gegen das Virus ausrichten – die Armee hilft aber andernorts: Armeechef Thomas Süssli (53) hatte bereits in der Nacht auf Samstag bestätigt, dass es im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu einem ersten Einsatz der Schweizer Armee kommt. Dafür wurde das Spitalbataillon 5 mit rund 600 Armeeangehörigen aufgeboten.
Am Montag hatte dann der Bundesrat über die Mobilmachung von bis zu 8000 Armeeangehörigen zur Unterstützung gegen die Ausbreitung des Virus informiert. Es ist das grösste Truppenaufgebot für einen Ernstfall seit dem Zweiten Weltkrieg. (bra)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.