Verwahrte Straftäter sollen den Hafturlaub nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal antreten dürfen. (Archivbild)
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Die im Gesetz vorgesehenen Urlaube für Verwahrte im geschlossenen Vollzug soll es weiterhin geben. Die Betroffenen sollen aber nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen dürfen, wie der Bundesrat zur am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ans Parlament schreibt.
Auch das Jugendstrafrecht will der Bundesrat anpassen. Ab 16-jährige Jugendliche, die einen Mord begangen haben, sollen direkt nach dem Vollzug ihrer Freiheitsstrafe verwahrt werden dürfen, wenn sie die Gesellschaft weiterhin ernsthaft gefährden.
(SDA)