Urteil des Berner Obergerichts
«Rickli-Rap» war Verleumdung

Die Urheber des obszönen Raps über SVP-Politikerin Natalie Rickli sind am Freitag in Bern wegen Verleumdung verurteilt worden. Das Berner Obergericht sprach bedingte Geldstrafen von mehreren tausend Franken aus.
Publiziert: 30.10.2020 um 15:07 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2020 um 15:48 Uhr
Natalie Rickli wurde von den Rappern des Kollektiv Chaostruppe verleumdet. Das stellt das Berner Obergericht fest.
Foto: Keystone

Der Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz. Vier Rapper und eine Rapperin aus Bern stellten 2014 einen Song über Natalie Rickli ins Internet. Die heutige Zürcher Regierungsrätin wurde darin mit Schimpfworten und Äusserungen sexuellen Inhalts eingedeckt. Unter anderem hiess es, Rickli habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Das Bundesgericht kam 2019 zum Schluss, der Freispruch des Berner Obergerichts vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sei zurecht erfolgt. Die Musiker hätten nie versucht, Rickli das Lied direkt zukommen zu lassen. Hingegen solle das Obergericht nochmals prüfen, ob eine Verurteilung wegen Verleumdung anstatt übler Nachrede in Frage komme.

Leicht höheres Strafmass

Mit seinem Urteil vom Freitag folgt das Obergericht nun der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft: Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behauptung wahr sein könnte, die Politikerin habe ihre Laufbahn sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Die Verurteilung wegen Verleumdung zieht ein leicht höheres Strafmass nach sich. Die fünf Beschuldigten wurden nun zu bedingten Geldstrafen von 80 bis 90 Tagessätzen verurteilt.

Rapper zeigten Reue

Die Rapper hatten in früheren Aussagen vor Gericht Reue gezeigt. Der Text sei in 20 Minuten entstanden und der Song «ziemlich spontan» aufgenommen worden. Die Idee sei gewesen, total zu übertreiben. Dem eigenen Publikum sei das klar gewesen. Heute würde man den Song aber nicht mehr so machen.

Den Strafbefehl zogen sie einst weiter - unter anderem, weil sie sich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung wehrten. In diesem Punkt bekamen sie von allen Instanzen Recht. Was ihnen zu bleiben droht, ist die Verurteilung wegen Beschimpfung und Verleumdung - es sei denn, sie zögen das Urteil vom Freitag erneut weiter.

(SDA)

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