Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) muss die im Zusammenhang mit der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhobene Mehrwertsteuer zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall jener Privatperson entschieden, welche diese Grundsatzfrage erfolgreich vor Gericht gezogen hatte (BLICK berichtete).
Auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat im Namen von rund 5000 Personen geklagt, der Entscheid dazu ist noch hängig. Im BLICK-Interview fordert SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder (50), dass das Bakom das Urteil nun für alle Gebührenzahler automatisch umsetzt.
BLICK: Frau Stalder, in einem ersten Fall erhält der Betroffene nun 45.35 Franken plus Zinsen zurück. Zufrieden?
Sara Stalder: Das ist ein sehr gutes Signal. Die Mehrwertsteuer wurde zu Unrecht erhoben, deshalb ist es nur richtig, dass sie auch zurückbezahlt wird.
Bekommen nun alle Gebührenzahler automatisch ihr Geld zurück?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Was passiert, ist deshalb noch unklar. Aber wir fordern nun: Das Bakom muss Vernunft walten lassen und das Urteil automatisch für alle Betroffenen umsetzen.
Aber ehrlich, lohnt sich dieser Aufwand wegen vielleicht 50 oder 100 Franken?
Auf jeden Fall. Das Geld wurde zu Unrecht erhoben, da geht es auch ums Prinzip. Und 100 Franken sind ja nicht nichts. Unter dem Strich hat der Gebührenzahler jährlich bis zu 33 Millionen Franken zu viel bezahlt.
Ist das Rückerstattungsprozedere nicht viel zu kompliziert?
Nein, denn die Billag verfügt über ein E-Dossier mit Rechnungsdetails über jeden Zahlenden und kann damit sehr rasch abklären, wer wie viel zugute hat. Die Frage stellt sich, ob man das Geld zurückzahlen oder einfach auf der nächsten Abrechnung abziehen lassen will.
Sollten nicht nur jene ihr Geld zurückerhalten, die es explizit verlangen?
Sicher nicht. Der Fehler ist bei den Behörden passiert, deshalb haben diese auch eine Bringschuld. Das Bakom hat ja 2015 bereits reagiert und allen, die in diesem Jahr die Mehrwertsteuer zu viel bezahlt hatten, diese zurückerstattet. Das Bakom hat damit bewiesen, dass das kein allzu grosses Problem ist.
Es geht wohl um Hunderte von Millionen Franken. Wer muss dafür geradestehen?
Das Bakom beziehungsweise der Bund. Er hat zu viel Mehrwertsteuer einkassiert, nun muss er diese zurückzahlen. Aus welcher Kasse er das finanziert, muss der Bund intern ausknobeln.
Offen ist noch die Frage, wie weit zurück die Rückerstattung reichen muss. Ihre Stiftung pocht in den Klagen auf eine Rückzahlung bis 2005. Warum eigentlich nicht noch weiter zurück?
Wir haben zu Beginn über eine Klage auf eine vollständige Rückzahlung nachgedacht. Schliesslich haben wir uns aber am privaten Verjährungsrecht orientiert und auf eine zehnjährige Rückzahlungsfrist geklagt.
Sie haben heute einen öffentlichen Aufruf lanciert, welcher die Rückzahlung an alle fordert. Wie kommt der an?
Innert drei Stunden haben bereits knapp 2000 Personen den Aufruf unterzeichnet. Das zeigt, dass es der Bevölkerung ein Anliegen ist, dass der Staat die ungerechtfertigten Einnahmen an sie zurückgibt.