Gemäss der Motion der nationalrätlichen Gesundheitskommission sollte der Bundesrat dafür sorgen, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie und Behandlung verabreicht wird. Diese Regeln sollten im Betäubungsmittelgesetz verankert werden.
Der Ständerat hält nichts von dieser Forderung. «Die gesetzlichen Grundlagen genügen», sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Die kleine Kammer lehnte den Vorstoss ohne Gegenstimme ab und folgte damit der vorberatenden Kommission. Diese hatte festgehalten, dass aus ihrer Sicht die bereits angekündigten Massnahmen genügten. Die Kommission stützte sich dabei auf einen Bericht des Bundesrates vom vergangenen Jahr.
Demnach hat die Verschreibung von Ritalin zwar zugenommen, doch werden Kinder und Jugendliche nicht missbräuchlich damit behandelt. Dennoch will der Bundesrat prüfen lassen, ob die Behandlungsqualität verbessert werden kann. Zudem will er die Entwicklung im Auge behalten und die Anzahl Verschreibungen künftig beobachten.
Vom Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) sind gemäss dem Bundesratsbericht in der Schweiz rund 3 bis 5 Prozent aller Kinder und Jugendlichen im Schulalter betroffen. Gemäss den verfügbaren Daten werde ein Viertel von ihnen mit Methylphenidat - am besten unter Ritalin bekannt - behandelt.