Die Analyse des Nachrichtendienstes des Bundes ist klar: Von Al-Kaida und dem Islamischer Staat (IS) geht auch weiterhin eine Bedrohung aus. Wer diese beiden Terrororganisationen unterstützt, soll auch weiterhin bestraft werden können. Der Verfügungsentwurf wurde am Dienstag im Bundesblatt publiziert, wie der Nachrichtendienst des Bundes mitteilte.
Einwände dagegen können bis am 28. August eingereicht werden. Anschliessend wird der Bundesrat über das verlängerte Verbot von Al-Kaida, IS und ähnlichen Organisationen entscheiden.
Mit dem seit 2017 gültigen Nachrichtendienstgesetz übertrug das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz, Verbote gegen entsprechende Gruppierungen zu erlassen. Ein Verbot von Organisationen ist möglich, wenn sie terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder sonst wie fördern und die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen.
Auf Vereinte Nationen abgestützt
Das Verbot muss sich zudem auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen stützen und auf fünf Jahre befristet sein. Bei fortbestehender Gefahr kann es der Bundesrat um weitere fünf Jahre verlängern.
Gemäss dem Nachrichtendienst gehört die Schweiz für Al-Kaida und den IS zur westlichen, als islamfeindlich eingestuften Welt und stellt damit aus deren Sicht ein legitimes Ziel für Terroranschläge dar. (SDA)