Beim Entwurf handelt es sich um ein neues Gesetz. Es brauche neue Regeln für die neuen Medien, sagte Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE). Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.
Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Plattformen regelt etwa, wie gekennzeichnet werden soll, ab welchem Alter der Film oder ein Game zulässig ist, welche Massnahmen zur Alterskontrolle erlassen werden müssen und wer für den Vollzug, die Aufsicht und die Koordination zuständig ist.
Es gebe gute Gründe, wieso Jugendliche in diesem Bereich mehr Schutz bräuchten, betonte Thomas Brunner (GLP/SG). Kinder seien aus evolutionsbiologischen Gründen anfälliger für Sucht. Sie müssten also vor manipulativen Inhalten geschützt werden.
Aline Trede von den Grünen (BE) wies darauf hin, dass sich der Bereich in einer sehr grossen Dynamik befinde. Das Spielfeld für eine Regelung mit Bestand sei also entsprechend schwierig. Aber der Vorschlag des Bundesrats sei gut und zielführend, sagte Trede.
Eltern oder Lehrpersonen fühlten sich oft hilflos, berichtete der Lehrer und Urner Nationalrat Simon Stadler (CVP/UR). Der Entscheid darüber, was Kinder konsumierten, sei zwar Sache der Eltern. Die Ausübung dieser Verantwortung werde aber durch die Digitalisierung sehr erschwert, sagte Stadler. Das Gesetz schaffe hier Abhilfe.
Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone. Mit dem neuen Gesetz sollen schweizweit einheitliche Regeln gelten. An die heutige Situation sei die aktuelle Regelung nicht angepasst, sagte Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Der Schutz der Jugendlichen vor unangemessenen Inhalten sei deswegen umso brisanter, weil Kinder und Jugendliche Video und Games auf verschiedenen Kanälen alleine konsumieren könnten. Das Gesetz schliesse diese Lücke.
Anders sahen das die Bürgerlichen. Die entsprechenden Branchen seien längst tätig geworden, sagte Verena Herzog (SVP/TG). Es brauche keine überflüssige Regulierung und auch keine Bevormundung der Eltern. Es liege doch in deren Verantwortung, zu entscheiden, was altersgerecht und sinnvoll für ihre Kinder sei - und nicht bei den Anbietern von Filmen und Games.
Auch Mitglieder der FDP-Fraktion bezweifelten, dass die Regelung zielführend sei, wie Simone De Montmollin (FDP/GE) sagte. Das Gesetz antworte nur teilweise auf offene Fragen. Zudem sei die geplante Co-Regulierung zwar innovativ, aber zu komplex.
Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutz-Organisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. Dabei belässt er auch Kompetenzen bei den Kantonen. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie können sich zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und müssen ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen.
Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.
Der Nationalrat trat schliesslich mit 115 zu 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf das Geschäft ein. Die Detailberatung konnte er am Mittwoch aus Zeitgründen nicht mehr führen. Sie soll in einer der nächsten Sessionen erfolgen.
(SDA)