Wenn Asylsuchende ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen können, sollen die Behörden auf die Handy- und Laptopdaten der Asylsuchenden zugreifen dürfen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ausgearbeitet wurde, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht schreibt.
Die mobilen Datenträger sollen im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) ausgewertet werden. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass der Zugriff auf Handydaten zur Abklärung der Identität, der Nationalität und des Reisewegs nur im Einzelfall erlaubt werden soll. Die Überprüfung eines Datenträgers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Das Verhältnismässigkeitsprinzip müsse eingehalten werden.
Schnellere Ausschaffung
Die Auswertung könne im Einzelfall zwar dazu führen, dass gewisse Verfahren länger dauerten. Im Gegenzug sei jedoch davon auszugehen, dass der Wegweisungsvollzug beschleunigt werden könne, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Auch in mehreren anderen Staaten wie Deutschland oder den Niederlanden würden zudem mobile Datenträger ausgewertet.
Der Bundesrat begrüsst, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision dem Parlament ein Bericht über die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahme unterbreitet werden soll.
Politprojekt fand bei 15 Prozent Hinweise
Das SEM führte von November 2017 bis Mai 2018 ein Pilotprojekt mit der Auswertung von mobilen Daten durch. In 15 Prozent der Fälle seien dabei nützliche Hinweise zur Identität oder zum Reiseweg der Gesuchsteller gefunden worden, bilanzierte das SEM.
Die Gesetzesrevision geht auf eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück. Er argumentierte, dass viele Asylsuchende ohne Ausweispapiere in die Schweiz einreisen würden und deshalb ihre Identität nicht nachgewiesen werden könne. Das verzögere und erschwere das Asylverfahren. Nach Angaben des Bundes können bis zu vier Fünftel der Asylsuchenden in der Schweiz ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen.
Gesetz ist hoch umstritten
In der Vernehmlassung war die Gesetzesrevision umstritten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kritisierten, dass die Privatsphäre ein Menschenrecht sei. Der Zugriff auf mobile Daten stelle deshalb einen schwerwiegenden Eingriff dar.
Es stelle sich auch die Frage, ob das Überprüfen von Mobiltelefonen überhaupt ein geeignetes Mittel zur Feststellung der Identität, der Nationalität und des Reisewegs der betroffenen Personen sei, schrieb das UNHCR weiter. Handys könnten bei einer Flucht über einen langen Zeitraum von mehreren Personen verwendet werden, auch von Schleppern.
Von den Parteien unterstützen die CVP, die FDP sowie die SVP die Gesetzesrevision. Die Grünen und die SP lehnen die Vorlage ab.
(SDA)