Der Bundesrat bewilligte an seiner Sitzung vom Mittwoch die entsprechende Verordnung. Mit den Versuchen sollen unter anderem die Konsequenzen auf die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer und deren Konsumgewohnheiten in einem wissenschaftlichen Rahmen geprüft werden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schrieb.
Auch die Auswirkungen auf den illegalen Drogenmarkt, auf den Jugendschutz und auf die öffentliche Sicherheit würden gemessen und dokumentiert. Die Lieferketten vom Saatgut bis zum Verkauf würden streng überwacht.
Der angebotene Cannabis müsse dabei hohe Qualitätsstandards erfüllen und aus biologischem Anbau stammen. Die Teilnehmenden können nur eine beschränkte Menge von Cannabis-Produkten pro Monat erwerben, der Weiterverkauf ist verboten. Abgegeben werden soll das Rauschmittel von geschultem Personal in Verkaufsstellen.
(SDA)