Luftverkehr
Privatpiloten müssen nicht auf Englisch funken

Privatpiloten in der Schweiz müssen bei Sichtflug nicht in Englisch funken. Sie können auch eine ortsübliche Landessprache sprechen. Der Ständerat hat am Donnerstag oppositionslos einer Motion aus dem Nationalrat zugestimmt.
Publiziert: 05.12.2019 um 10:02 Uhr
|
Aktualisiert: 05.12.2019 um 19:22 Uhr
Privatpiloten in der Schweiz müssen auch künftig nicht zwingend auf Englisch funken. Das hat das Parlament beschlossen. (Archivbild)
Foto: OLIVIER MAIRE

Der Bundesrat passt nun die Verordnung an. Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte, sie wehre sich nicht mehr dagegen. Gleichzeitig betonte sie, der Entscheid «no more English only» gehe zu Lasten der Sicherheit. Aus Sicht des Bundesrates kann der Sprachenmix zu gefährlichen Situationen führen.

Die Aufregung komme ihr «etwas merkwürdig» vor, stellte Sommaruga fest. Auf etlichen Regionalflugplätzen werde die Englisch-Regelung bereits umgesetzt. Gewehrt hatte sich vor allem der Flugplatz Sitten.

Hans Wicki (FDP/NW) gab im Namen der Ständeratskommission zu bedenken, Englisch sei für die meisten Piloten nicht die Muttersprache. Deshalb steige die Sicherheit mit «English only» nicht.

Ausserdem sei es unlogisch, dass der Pilot eines Flugzeuges, das aus Frankreich komme und auf einem Westschweizer Flugplatz lande, Französisch sprechen dürfte, während der Pilot eines Flugzeuges aus der Schweiz Englisch sprechen müsste.

Die Motion stammte von der Verkehrskommission des Nationalrates. Aus ihrer Sicht trug der Bundesrat bei der Umsetzung des revidierten Luftfahrtgesetzes dem Willen des Parlaments ungenügend Rechnung.

Schon bei der Gesetzesberatung war die Frage umstritten. Der Nationalrat wehrte sich mit der Begründung gegen «English only», dass damit selbst Piloten der Leicht- und Sportaviatik entsprechende Prüfungen ablegen müssten.

Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass der Funkverkehr grundsätzlich in Englisch zu erfolgen hat, der Bundesrat aber Ausnahmen definieren kann. Aus Sicht der Kommission ging das Parlament davon aus, dass für Privatpiloten bei Sichtflug eine Ausnahme gelten würden. Eine solche hat der Bundesrat in der Verordnung aber nicht erlassen.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.