Zu Beginn jeder Legislaturperiode erhält jeder Wähler von seiner Gemeinde einen Satz selbstklebender Etiketten mit Vor- und Nachnamen des Bürgers, dem Wappen und dem Namen der Gemeinde, wie der Kanton Wallis am Freitag mitteilte. Im Falle einer brieflichen Stimmabgabe bringt der Bürger auf seinem Rücksendungsblatt in dem dafür vorgesehenen Feld eine Etikette an.
Laut Kanton handelt es sich dabei um eine zuverlässige, einfach umsetzbare und wenig kostenintensive Massnahme für die Gemeinden. Hingegen werde dadurch die Dauer der Teilauszählung verlängert. Diesbezüglich müssten die Bestimmungen angepasst werden, um den Gemeinden den nötigen Spielraum zu gewähren.
Der Wahlbetrüger, ein ehemaliges Mitglied der SVP Oberwallis, hatte bei den Grossratswahlen im März 2017 in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp rund 190 Wahlzettel aus Briefkästen gefischt und gefälscht. Der 30-jährige Schweizer wurde deswegen im vergangenen Herbst vom Bezirksgericht Brig zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.
(SDA)