Wenige Sekunden in einer Fernsehsendung machten ihn zum Star: Nadir (heute 33), besser bekannt als «Fettli». Im Jahr 2001 war er Publikumsgast in einer Sendung der Talkshow «Fohrler Live» mit Starmoderator Dani Fohrler. Aus dem Nichts plapperte Nadir folgende Worte ins Mikrofon: «Sorry, händr kei Ahnig was bedüttet Krieg und was bedüttet schlegle? Chöndr vo mir höre – ich bin im Krieg gse, ich han alles erläbt. Ich kas bewise, wöndr luege? Pistoleschuss, Bombesplitter. Ich han mini Familie verlore.»
Dann der Kultsatz: «Wenn epper schreg ahluegt, denn sag ich ‹sorry, wottsch du min Fettli ha?›» Ein Satz für die Ewigkeit.
Im Juli 2018, 17 Jahre nach der legendären Sendung, spürte BLICK Nadir auf. Er erzählte aus seinem Leben und beichtete, dass er schon mehrere Jahre im Knast verbrachte. Brisant: Auch zur Zeit des Besuchs von BLICK wurde Nadir von der Justiz gejagt.
Fettli soll Koks-Dealer sein
Die Polizei schnappte den nur 1,56 Meter grossen Mann. Noch vor der Publikation des Artikels im BLICK wurde Nadir verhaftet. Jetzt, nach Monaten hinter Gittern, muss der Ex-TV-Star am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach ZH antraben.
Dem gebürtigen Afghanen werden unter anderem Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Gemäss der Anklageschrift soll Nadir etwa Betäubungsmittel angebaut, hergestellt, gelagert, versendet, eingeführt, ausgeführt, erworben und verkauft haben. Laut Anklageschrift bewahrte Nadir Koks bei sich zu Hause auf. Er verkaufte es auch.
Am Abend des 26. Juli 2018 wurde Nadir in Glattbrugg ZH verhaftet. Bei seiner Festnahme trug Nadir Marihuana und Kokain auf sich. Laut der Anklage handelte es sich dabei um 8,7 Gramm, welches hätte verkauft werden sollen. Zudem hatte Nadir über 2000 Franken Bargeld auf Mann.
Vergehen gegen das Waffengesetz
Weiter ist der Anklage zu entnehmen, dass Nadir zwei verbotene Waffen erwarb: einen Schlagring sowie einen Teleskop-Schlagstock. Diese Waffen bewahrte er an seinem Wohnort auf. Kurz: Vergehen gegen das Waffengesetz.
Damit nicht genug: Der Afghane soll laut Anklage in die Schweiz eingereist sein – obwohl er weder ein gültiges Reisedokument noch ein Visum besass. Überdies hatte Nadir ein Einreiseverbot bis Oktober 2025. Folglich hielt sich Nadir rechtswidrig in der Schweiz auf.
Nun drohen lange Jahre hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamt-Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Nach Absitzen dieser Haft soll Nadir die Schweiz für zehn Jahre verlassen.
Nadir droht Ausschaffung
Muss Nadir also in das Land zurück, aus dem er 1996 floh? Im Gespräch mit BLICK sagte er im letzten Jahr, dass er davor Angst habe: «Klar, ich habe die Gastfreundschaft der Schweiz missbraucht, mit dem, was ich tat. Dennoch wäre es unmenschlich, mich nach Afghanistan zurückzuschicken. Dort werden momentan mehr Leute denn je getötet.»
Auch Nadirs Partnerin muss sich als Mittäterin vor Gericht verantworten. Mit ihr hat er eine gemeinsame Tochter. Möglich, dass die kleine Tochter ihren Papi für eine lange Zeit nicht mehr sehen wird.