Konkret erteilte die Stadtregierung das Gemeindebürgerrecht nicht, das faktisch die Einbürgerung bedeutet. Das Paar hatte beim Gespräch mit der Einbürgerungskommission den Mitgliedern des jeweils anderen Geschlechts die Hand nicht gegeben.
Die siebenköpfige Stadtregierung fällte den Beschluss mit Mehrheitsentscheid, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Die verweigerten Handschläge seien eines von mehreren Elementen gewesen, auf denen der Entscheid beruhe, hiess es dazu.
Während der Anhörung hätten beide ein insgesamt diskriminierendes Benehmen an den Tag gelegt. Zum Beispiel hätten sie Fragen, die ihnen Personen des jeweils anderen Geschlechts gestellt hätten, nicht beantwortet. In den Augen der Stadtregierung respektiert diese Haltung die Gleichheit zwischen Mann und Frau nicht.
Einbürgerungswillige müssen gut integriert sein
Zudem schrieben die kantonalen und eidgenössischen Gesetze vor, dass Einbürgerungswillige gut integriert sein, Verbundenheit mit der Schweiz und deren Institutionen zeigen und die Rechtsordnung respektieren müssen. Diesen Vorschriften hätte eine Einbürgerung des Paars widersprochen, hielt die Stadtregierung fest.
Das Nein beantragt hatte Stadtrat Pierre-Antoine Hildbrand (FDP), der bei der Anhörung dabeigewesen war, wie er Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Seit 2016, seit in der Stadtregierung sei, sei es das erste Nein zu einer Einbürgerung. Bisher seien höchstens Gesuche sistiert worden, etwa wenn Bewerber zu wenig gut Französisch gesprochen hatten.
Handschlag-Verweigerung von Baselbieter Schülern erregte Aufsehen
Verweigerte Handschläge in Therwil BL waren im Frühjahr 2016 Anlass für Medienberichte. An der dortigen Sekundarschule hatte damals die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der an der Schule üblichen Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. (SDA)