Sechs Einzelpersonen und fünf juristische Personen wurden seit 2011 im Zusammenhang mit fünf Fällen von Korruption verurteilt, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Bericht vom Dienstag schreibt. Zudem waren zahlreiche Untersuchungen zu einem Delikt am Laufen.
Aufgabe der OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Bestechung öffentlicher ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ist es, die Umsetzung des entsprechenden Übereinkommens in der Schweiz auszuwerten. Dazu muss sie Empfehlungen erarbeiten.
Die repressive Haltung der Bundesanwaltschaft zeige Wirkung, auf nationaler und internationaler Ebene, stellte die Arbeitsgruppe fest. Und doch sieht sie bei der Schweiz Verbesserungspotenzial; das Land müsse seine Repression gegenüber Verstössen verstärken.
Bei abgeschlossenen Verfahren bedauert die Arbeitsgruppe, dass die auferlegten Sanktionen nicht in dem Mass abschreckend wirkten wie es das Übereinkommen vorsehe. Namentlich bei juristischen Personen sei das der Fall.
Die Arbeitsgruppe verlangt auch mehr Öffentlichkeitsarbeit: Repressives Vorgehen seitens der Behörden müsse vorhersehbar und auch transparenter sein. Inhaltliches zu den Fällen müsse so weit wie möglich bekannt werden dürfen.
Dies sei umso wichtiger als die grosse Mehrheit der bisher abgeschlossenen Fälle von grenzüberschreitender Korruption ausserhalb von Gerichtssälen geregelt worden seien. Um die Verfahren abzuschliessen, sei der Beizug eines Richters oder einer Richterin nicht zwingend nötig gewesen.
Erfreut ist die Arbeitsgruppe über das entschlossene Schweizer Vorgehen bei Beschlagnahmungen und Konfiszierungen. Sie würdigt auch die Schweizer Teilnahme an Rechtshilfeverfahren und die Bestrebungen für eine Ausdehnung der dynamischen Rechtshilfe in der Gesetzgebung.
Geht es um das Ausmachen von Fällen, spricht die Arbeitsgruppe die Schlüsselrolle der Geldwäscherei-Meldestelle MROS im Bundesamt für Polizei (fedpol) zu. Gleichzeitig bedauert sie es, dass Anwälte, Notare, Buchhalter und Revisoren zu Meldungen nichts beitragen können. Denn sie sind - entgegen den internationalen Standards - nicht in die Bekämpfung von Geldwäscherei eingebunden.
Der Bundesrat kündigte im vergangenen Sommer an, die Sorgfaltspflichten gegen Geldwäscherei auf gewisse Tätigkeiten ausserhalb des Finanzbereichs ausdehnen zu wollen.
Bedauert wird im OECD-Bericht schliesslich auch der fehlende Schutz für Whistleblower im Privatsektor. Hier sei eine schnelle Reform fällig. Eine Regelung dazu scheiterte im Herbst 2015 im Parlament.
Die Schweiz muss im März 2019 in der Arbeitsgruppe Bericht erstatten, namentlich zum Schutz von Whistleblowern im Privatsektor, die Bestechungs-Verdachtsfälle bei öffentlichen Amtsstellen im Ausland anzeigen.
In einem zweiten Bericht, der in zwei Jahren fällig ist, muss sie Rechenschaft geben über die Umsetzung des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.
Für die Nichtregierungsorganisation Transparency International Schweiz bestehen für die Schweiz weiterhin «erhebliche Risiken» bei der Korruption und Geldwäscherei, wie die Organisation am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Dies, obwohl es vereinzelte Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung gegeben habe.
Die Schweizer Geldwäscherei-Gesetzgebung weise weiterhin gravierende Lücken auf. Wichtige Branchen wie der Immobilien- oder der Luxusgütersektor oder Akteure wie Anwälte, Treuhänder oder Notare seien von den Sorgfalts- und Meldepflichten nicht erfasst. Eric Martin, Präsident von Transparency International Schweiz, fordert in der Mitteilung, dass der Bundesrat und das Parlament «die Schlupflöcher nun endlich beseitigen».