Kampf gegen Diskriminierung
LGBTI fordern Schutz gegen Hassverbrechen

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle/Transgender und Intersexuelle (LGBTI) seien in der Schweiz nicht vor Hassverbrechen geschützt, so die Organisation Pink Cross. Ein Grund sind fehlende Zahlen zum Ausmass dieser Verbrechen. Dies soll sich nun ändern.
Publiziert: 17.05.2019 um 13:10 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2019 um 16:09 Uhr
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Der Schweizer Dachverband Pink Cross fordert, dass Hassverbrechen gegen LGBTI-Personen künftig statistisch erfasst werden.
Foto: Keystone

In 13 Kantonen werden in diesen Tagen Vorstösse zur statistischen Erfassung von Hassverbrechen eingereicht. Die Aktion der Organisation Pink Cross wurde heute an Medienkonferenzen in Zürich und Lausanne lanciert: Sie fordert eine offizielle Erfassung von LGBTI-feindlicher Gewalt. Denn ein Grund für die bisherige Untätigkeit der Politik und Behörden seien die fehlenden Statistiken zu derartigen Verbrechen.

Gemäss internationalen Studien ist das Ausmass hoch, was drastische Folgen bei den Betroffenen hat: Zum Beispiel eine mehrfach höhere Selbstmordrate bei LGBTI-Personen oder eine höhere Abhängigkeit von psychoaktiven Drogen bei Lesben.

Zwei Fälle von Hassverbrechen pro Woche

«Bei unserem internen Monitoring werden pro Woche zwei Fälle von Hate Crimes gemeldet, doch die Dunkelziffer ist enorm hoch», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross: «Es fällt auf, dass die Angriffe kaum bei der Polizei gemeldet werden oder die Personen von der Polizei nicht ernst genommen werden.» Er prangert an: «Wir haben nicht nur keine Zahlen, wir haben auch keine Gesetze, die uns schützen.»

Gerade jetzt, da der Populismus und Nationalismus zurückgekehrt sei, brauche es Fakten, so BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti (61). Die Zürcherin hatte bereits 2017 eine entsprechende Motion im Parlament eingereicht. Sie ist im Rat noch nicht behandelt worden, der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung.

Schulung der Polizei notwendig

Um Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erfassen, ist nach Ansicht von Pink Cross auch eine Aus- und Weiterbildung der Polizeibeamten in diesem Bereich notwendig. Da diese ebenfalls in der Kompetenz der Kantone liegt, fordern die kantonalen Vorstösse auch dazu Massnahmen.

Entsprechende Vorstösse werden in den Kantonen Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, St. Gallen, Zürich, Tessin, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis eingereicht.

Der Zeitpunkt für die Ankündigung kommt nicht von ungefähr: Heute ist «International Day against Homo-, Trans-, Bi- and Interphobia», kurz IDAHOBIT. Es wird dem 17. Mais 1990 gedacht, an dem die Weltgesundheitsorganisation WHO beschloss, Homosexualität nicht mehr als Krankheit zu klassifizieren.

(SDA/pro)

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