Seine wichtigsten Vertreter, der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien erwiesenermassen «Rechtsextremisten», sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang am Donnerstag in Berlin.
Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfliessen.
Die AfD wurde 2013 gegründet. Inzwischen ist sie in allen deutschen Landesparlamenten vertreten. Vor allem seit der Flüchtlingskrise von 2015 war die Partei immer wieder mit kontroversen Äusserungen aufgefallen.
Der Inlandsgeheimdienst sieht nach seinen Worten seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem informellen, aber gut organisierten «Flügel» um eine rechtsextreme Bestrebung handele. Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes hat der Zusammenschluss rund 7000 Anhänger.
«Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius», erklärte Haldenwang. Der Verfassungsschutz führte als Beleg für seine Entscheidung auch die «nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen» des «Flügels», Höcke und Kalbitz, an.
Nach Einschätzung der Behörde gibt es in Deutschland damit aktuell rund 32'000 Rechtsextremisten. Der Verfassungsschutz stuft etwa 13'000 von ihnen als gewaltbereit ein. Die Behörde sieht eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus. Dazu zählt auch die sogenannte Neue Rechte, zu deren Vordenkern der Verleger Götz Kubitschek gehört.
Wer als «Flügel"-Anhänger im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, «der wird zukünftig ein Problem mit seiner Dienststelle bekommen», sagte Haldenwang. Auf die Frage, ob diese Menschen mit Jobverlust zu rechnen hätten, antwortete er, es müsse in jedem Fall eine «Einzelfallprüfung» geben.
Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äusserungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber «klarstellen» wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äusserungen stammten von Anhängern des «Flügels», dessen Gründer und Wortführer Höcke ist.
Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, «Flügel"-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: «Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft.»
Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen «Flügel» im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA). Für eine «Höherstufung» der JA fehlten aktuell weitere Anhaltspunkte, sagte Haldenwang. Es gebe «sowohl belastende als auch entlastende Momente". Die JA-Programmatik sei inzwischen deutlich moderater aufgesetzt.
Zudem wurde am Donnerstag die gesamte Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz von einem Prüf- zu einem Verdachtsfall hochgestuft. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Erfurt mit.
Durch die Einstufung des Thüringer AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall können nun nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - wenn die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibe, wie Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer sagte. Dazu gehöre etwa Observation oder Telefonüberwachung
(SDA)