Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil eine Beschwerde von Lycamobil abgewiesen. Das Unternehmen beantragte eine Sanktion von maximal 47'000 Franken.
Das Bakom hatte im Frühling 2017 mit Testanrufen durchgeführt. Dabei stellte es fest, dass die auf der Website der Mobilfunkanbieterin publizierten Tarife für Anrufe auf Sondernummern nicht mit den Kosten übereinstimmten, die Lycamobile tatsächlich verrechnete.
Das Bakom leitete deshalb ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein. Trotz zahlreicher Ermahnungen rechnete Lycamobile weiter falsch ab, wie weitere Testanrufe zeigten.
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, das Verschulden des Unternehmens wiege «nicht leicht". Die Firma habe lange Zeit gehabt, um den widerrechtlichen Zustand zu beheben.
Auch hält das Gericht die Sanktionshöhe für verhältnismässig. Gemäss Urteil erzielte Lycamobile in den Jahren 2014 bis 2016 einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 64 Millionen Franken. Der höchst mögliche Sanktionsbetrag hätte sich auf 10 Prozent davon belaufen dürfen. (Urteil A-6830/2017 vom 15.01.2019)