Bundesgericht
Pitbull-Mischling in Genf muss zurück nach Portugal

Das Genfer Veterinäramt muss einen beschlagnahmten Pitbull-Mischling seinem Halter zurückgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der aus Portugal stammende Hundehalter wird das Tier zurück nach Portugal bringen müssen, weil es im Kanton Genf verboten ist.
Publiziert: 24.05.2019 um 12:03 Uhr
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Aktualisiert: 24.05.2019 um 12:05 Uhr

Der in Portugal geborene Hund wurde vom Halter im Februar 2018 in die Schweiz importiert. Der portugiesische Tierarzt hatte in den Dokumenten des Tieres die Rasse als «unbestimmt» bezeichnet. Der Schweizer Tierarzt trug den Hund jedoch als Pitbull-Mischling in die nationale Hundedatenbank ein.

Dieser Eintrag rief das kantonale Veterinäramt auf den Plan. Es beschlagnahmte den Hund, weil Pitbull-Mischlinge im Kanton Genf verboten sind.

In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Beschlagnahmung des Hundes einen schweren Eingriff ein die Eigentumsgarantie des Halters darstelle. Zwar gebe ein formelles Gesetz, das diese Art von Hunden verbiete. Auch bestehe ein öffentliches Interesse daran, die Öffentlichkeit zu schützen.

Allerdings ist gemäss Bundesgericht das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt worden. Ein Eingriff in die Grundrechte müsse immer so mild wie möglich sein. Und weniger hart als die Beschlagnahmung erachtet das Bundesgericht den Vorschlag des Mannes, den Hund nach Portugal zurück zu bringen. Dort soll er bei der Mutter des Halters leben.

Damit würde nach Ansicht des Bundesgerichts nicht nur dem illegalen Aufenthalt des Tieres in Genf ein Ende gesetzt. Der Portugiese habe so auch die Möglichkeit, seinen Hund wiederzusehen. Allerdings müsse das Veterinäramt sicherstellen, dass der Mischling tatsächlich nach Portugal zurückgebracht werde. (Urteil 2C_1088/2018 vom 13.05.2019)

(SDA)

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